Artikel 47 der Verfassung von 1978: Alle Spanier haben das Recht auf eine menschenwürdige und angemessene Wohnung

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Artikel 47 besagt: “Alle Spanier haben das Recht auf eine menschenwürdige und angemessene Wohnung. Die Behörden fördern die notwendigen Bedingungen und stellen die entsprechenden Regeln auf, um dieses Recht auszuüben, indem sie die Bodennutzung im Einklang mit dem Allgemeininteresse regulieren, um Spekulation zu verhindern. DIE GEMEINSCHAFT WIRD AN DEN MEHRWERTEN BETEILIGT, DIE DURCH DIE STÄDTEBAULICHEN…

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