Der schlimmste Terroranschlag in der Geschichte Spaniens jährt sich am Montag zum 20. Mal, zwei Jahrzehnte des Schmerzes für die 192 Toten und fast 2.000 Verletzten, die zehn Bomben in vier Madrider Pendlerzügen versteckt hatten. Im Gedächtnis aller Spanier bleibt die Erinnerung an jenen schicksalhaften 11. März 2004, den Tag, an dem das Land den dschihadistischen Terror am eigenen Leib erlebte, eine Tragödie, die man nicht vergessen kann und deren Folgen noch lange nicht geheilt sind, sehr lebendig.
Dieser zwanzigste Jahrestag ist nicht nur ein weiterer, er ist ein besonderes Datum, denn er fällt mit der Verjährungsfrist für Anschläge am Ende der allgemeinen Frist zusammen, die das Strafgesetzbuch vor seiner Reform im Jahr 2010 festgelegt hat. Mit anderen Worten, niemand kann für diese Taten vor Gericht gestellt werden, selbst wenn neue Beweise oder Anschuldigungen auftauchen. Die Einstellung des Falles wurde von der Vereinigung der Opfer von 11-M scharf kritisiert, die anprangert, dass immer noch unbekannt ist, “wer die geistigen Urheber des Angriffs waren”.
Dieser Verein, einer der beiden Opferhilfevereine, die nach 11-M gegründet wurden, beendet ebenfalls seine Reise nach 20 Jahren Unterstützung für die Opfer und hat auf seiner Website für diesen Freitag, den 15. März, seine endgültige Auflösung “aus Mangel an finanziellen Mitteln” bekannt gegeben.
In diesen 20 Jahren haben die Familien der Opfer versucht, ein neues Kapitel aufzuschlagen und ihr Leben fortzusetzen, darunter viele der für die Anschläge Verurteilten, da die meisten von ihnen bereits auf freiem Fuß sind. Zwei Jahrzehnte nach dem Massaker sind nur noch drei der 18 Angeklagten im Gefängnis, die 2008 das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Vorjahr leicht abgeändert hatten. Es handelt sich um die Marokkaner Jamal Zougam und Othman el Gnaoui, die beide zu 42 Jahren Gefängnis verurteilt wurden (die beiden Höchststrafen, die das Gericht verhängt hat), und den Spanier José Emilio Suárez Trashorras, der zu 34 Jahren verurteilt wurde. Der Rest hat seine Haftstrafen von 2 bis 18 Jahren bereits verbüßt, und alle, die nicht die spanische Staatsangehörigkeit besaßen, wurden nach ihrer Entlassung in ihre Herkunftsländer ausgewiesen.
Bild: ferdel99
Werden Sie Teil unserer Community! Sie können uns in unseren Netzwerken (X, Facebook, WhatsApp, Telegram oder Google News) folgen, um unsere Inhalte zu genießen. Oder melden Sie sich für unseren Newsletter an, um die Neuigkeiten des Tages zu erhalten.
Gerne können Sie auch Premium-Mitglied werden oder uns durch eine Spende unterstützen. Herzlichen Dank!
Abonnieren Sie unseren Newsletter