Der Stadtrat von Lloret de Mar in Girona hat angekündigt, dass er die Feier von Junggesellen- und Junggesellinnenabschieden in der Gemeinde verbieten wird. Dies ist eine Maßnahme, die von den Einwohnern der Stadt seit Jahren gefordert wird und bereits von anderen Städten der Provinz, wie z.B. Tossa de Mar, angewendet wurde. Die Entscheidung ist Teil der Änderungen, die an der Verordnung über die Höflichkeit und das Zusammenleben der Bürger vorgenommen werden.
Laut dem Stadtrat von Lloret de Mar in einer Erklärung stören Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede “die Ruhe der Nachbarn”. Sie haben auch erklärt, dass diese Art der Feier “ein Bild des Reiseziels zeigt, das nicht zum Modell der Stadt passt, für die wir arbeiten”.
Die Details der neuen Maßnahme sind noch nicht bekannt. In Städten wie Tossa de Mar müssen Menschen, die Junggesellenabschiede im öffentlichen Raum veranstalten, mit Geldstrafen zwischen 200 und 400 Euro rechnen. Darüber hinaus können auch Personen sanktioniert werden, die Nachbarn mit Schreien, Pfeifen oder Sprechchören stören.
Dies ist jedoch nicht die einzige Änderung, die an der Verordnung vorgenommen wird. Das Rauchen oder der Konsum von elektronischen Zigaretten ist auch an den Stränden und Buchten der Gemeinde das ganze Jahr über verboten. Die Promenade und die Terrassen der Strandbars sind jedoch von dieser Beschränkung ausgenommen, wenn ihre Betreiber dies beschließen.
“Mit diesem Vorschlag streben wir ein freundlicheres und nachhaltigeres Lloret an, das die Umwelt und das Recht der Bürger auf einen saubereren öffentlichen Raum ohne Rauch und Zigarettenstummel bewahrt und das Zusammenleben und die Gesundheit der Bürger bewahrt”, sagte Bürgermeister Adrià Lamelas.
Die Verwaltung der Warteschlangen in den Ausgeheinrichtungen wird ebenfalls geändert. Insbesondere müssen die Eigentümer und Mitarbeiter der Räumlichkeiten dafür sorgen, dass es nicht zu einer unnötigen Ansammlung von Menschen auf der Straße kommt und dass keine Warteschlangen entstehen, die Lärm verursachen und die Bewohner der Gemeinde stören.
Nach Angaben des Konsistoriums wird diese Verpflichtung von besonderer Bedeutung für die Akustische Zone des Sonderregimes (ZARE) sein, in der nachts die Warteschlangen auf der Straße für den Zugang zu den Räumlichkeiten der städtischen Genehmigung für die Besetzung öffentlicher Straßen unterliegen.
Bild: rawpixel
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