Seit gestern 29 September ist das Tierschutzgesetz, offiziell Gesetz 7/2023 genannt, vom 28. März über den Schutz der Tierrechte und des Tierschutzes in Kraft. Dieser neue Rechtsrahmen bringt neue Verpflichtungen und Pflichten für diejenigen Bürger mit sich, die Tiere in der Obhut haben.
Eines dieser Verbote ist beispielsweise, den Hund angebunden an der Tür einer Einrichtung wie einem Supermarkt zu lassen, während der Besitzer einen Moment mit Einkaufen verbringt. Mit der Anwendung dieses neuen Gesetzes wird dies verboten, wie in Abschnitt d) von Artikel 27 angegeben, in dem es ausdrücklich verboten ist, Haustiere “angebunden oder in öffentlichen Räumen ohne persönliche Aufsicht durch die für ihre Pflege und ihr Verhalten verantwortliche Person zu halten”.
Die Nichteinhaltung dieser Regel und anderer Verbote und Verpflichtungen, die in den neuen Rechtsvorschriften enthalten sind, führt zu einer Reihe von Sanktionen, die im neuen Rechtsrahmen enthalten sind.
Bußgelder von bis zu 10.000 Euro für das Ausbinden des Hundes
Das Sanktionsregime dieser Norm sieht eine Reihe von Sanktionen vor, die je nach Grad des begangenen Verstoßes von geringfügig bis sehr schwerwiegend geregelt sind, sowie die entsprechenden Sanktionen. Artikel 73 des Gesetzes umfasst den oben beschriebenen Fall als geringfügigen Verstoß, der mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 10.000 Euro geahndet werden kann.
Dies ist die Tabelle der Sanktionen, die im Tierschutzgesetz vorgesehen sind:
- Geringfügige Verstöße werden mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld von 500 bis 10.000 Euro geahndet.
- Schwerwiegende Verstöße mit einem Bußgeld von 10.001 bis 50.000 Euro.
- Sehr schwere Verstöße mit einer Geldstrafe von 50.001 bis 200.000 Euro.
Bild: Copyright: mikeosphoto
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