Wie viel Steuern muss ich beim Kauf eines neuen Hauses in Spanien bezahlen?

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Die Mehrwertsteuer wird nur beim Erwerb eines Eigenheims mit weniger als zwei Jahren Bauzeit erhoben. Die gebrauchten Eigenheime werden mit der Grunderwerbsteuer besteuert.

Der Kauf eines Eigenheims ist unter anderem wegen des damit verbundenen Geldes eine wichtige Entscheidung. Verwaltungs- und Steuerkosten müssen zum Kaufpreis hinzugerechnet werden. Um die endgültigen Kosten beurteilen zu können, ist es wichtig zu wissen, welche Steuern Sie zahlen werden, da diese nicht immer gleich sind.

Wenn es sich bei dem Haus um eine Erstlieferung handelt, unterliegt der Erwerb der Mehrwertsteuer (IVA). Wenn es sich um ein zweites oder nachfolgendes Haus handelt, wird es mit der Grunderwerbsteuer (ITP) besteuert.

Was bedeutet es nun für ein Haus, “Erstlieferung” zu sein? Die Steuerbehörde stellt fest, dass es sich um solche handelt, die “vom Bauunternehmer erworben werden, wenn der Bau oder die Sanierung abgeschlossen ist, es sei denn, die Häuser wurden von anderen Personen als den Käufern für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen genutzt”. Die Bau- oder Sanierungsarbeiten gelten als abgeschlossen, wenn der Architekt und Vermesser, der sie geleitet hat, eine Abschlussbescheinigung ausgestellt hat.

Aus der obigen Definition folgt, dass der Erwerb als Erstlieferung gilt, wenn die Immobilie vermietet und nach zwei Jahren an die Mieter selbst verkauft wird. Wenn andererseits das Haus von einer anderen Person als der Person gekauft wird, die es gemietet hat, wird davon ausgegangen, dass es sich um eine zweite Lieferung handelt.

Wenn die Definition der ersten Lieferung Hause erfüllt ist, muss der Käufer die Mehrwertsteuer zahlen, obwohl der geltende Satz auch von Haus zu Haus unterschiedlich ist. In der Regel wird ein Steuersatz von 10% angewendet. Wenn es jedoch um offiziell geschütztes Wohnen im Rahmen eines Sonderregimes oder einer öffentlichen Förderung geht, beträgt der entsprechende Steuersatz die überdurchschnittlichen 4%. Die Zahlung erfolgt an den Verkäufer, der seinerseits die Steuer in der Staatskasse zahlt.

Es ist jedoch zu beachten, dass sich die oben genannten Steuersätze auf Wohnimmobilien beziehen, jedoch nicht auf alle Immobilien. Die Generaldirektion Steuern definiert Wohnen als “ein Gebäude oder einen Teil davon, das für die Wohnung oder das Wohnen einer natürlichen Person oder einer Familie bestimmt ist und deren Wohnsitz oder Sitz ihres häuslichen Lebens darstellt”. In dieser Definition sind Garagen und Anbauten enthalten. 

Sonstige Ausgaben beim Kauf eines Eigenheims

Neben der Mehrwertsteuer oder dem ITP muss der Käufer beim Erwerb eines Eigenheims weitere Kosten tragen. Im Falle eines neuen Eigenheims wird die Mehrwertsteuer auf dokumentierte Rechtsakte (IAJD) zur Mehrwertsteuer hinzugefügt, die ebenfalls vom Käufer getragen wird und deren Höhe von jeder autonomen Gemeinschaft abhängt. 

Darüber hinaus muss die Eigentumsurkunde vor einem Notar registriert werden, sodass die Notargebühren zuzüglich der Kosten für die Kopien der Urkunde zu zahlen sind und im Grundbuch eingetragen werden müssen. Wenn andererseits eine Hypothek zur Bezahlung des Hauses verwendet wird, müssen die Kosten für die Bewertung berücksichtigt werden. 

Fragen Sie immer einen Steuerberater vor den Hauskauf in Spanien.

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