Was auch immer der Grund für den Wunsch ist, diese Informationen einzuholen, Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass es, auch wenn es kompliziert erscheinen mag, zumindest in Spanien sehr einfach ist, die Identität des Eigentümers einer Immobilie herauszufinden.
Wenn Sie wissen möchten, wem eine Immobilie in Spanien gehört, können Sie dies durch einen Grundbuchauszug tun. Das spanische Grundbuch ist öffentlich und jeder kann herausfinden, wer der Eigentümer einer Immobilie ist, sofern diese im Grundbuch eingetragen ist.
Das Gesetz 49/1960 vom 21. Juli 1960 über horizontales Eigentum schreibt vor, dass diese Informationen öffentlich zugänglich sind. Eine andere Möglichkeit, den Namen des Eigentümers einer Immobilie zu erfahren, ist das Registro de la Propiedad.
Es reicht aus, auf der Website des Grundbuchamtes eine „nota simple“ anzufordern, ein Dokument, das alle Informationen zum Eigentum und andere Daten enthält, wie z. B. die Eigenschaften des Hauses oder mögliche Verbindlichkeiten.
Die Nota Simple ist ein offizieller Grundbuchauszug, der eine kurze Beschreibung der Immobilie, ihre Grenzen, Angaben zum Eigentümer und etwaige Belastungen oder Grundpfandrechte enthält.
Wann ist eine Nota Simple erforderlich?
- beim Kauf einer Immobilie in Spanien
- beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
- bei der Vermietung einer Immobilie in Spanien
- beim Antrag eines Hypothekendarlehens in Spanien
- bei der Suche nach Anlagewerten
- bei Eheverfahren
- bei Erbschaftsverfahren
- bei Inkassoverfahren
- bei Strafverfolgungsbehörden, die in Spanien nach unrechtmäßig erworbenem Vermögen suchen
- für Privatdetektive
Die Information kann nach folgenden Suchkriterien abgefragt werden:
- Name des eingetragenen Eigentümers der Immobilie oder des Rechts
- Firmenname der juristischen Person, die das Eigentum oder Recht besitzt
- Eindeutiger Registrierungscode der Immobilie (CRU)
- Registernummer der Immobilie
- Katasterparzellennummer im Falle von Grundstücken, die beim Grundbuchamt eingetragen oder in der Katasterkartographie ausgewiesen sind
- Nationales Ausweisdokument (DNI), Steueridentifikationsnummer (NIF), ausländische Identifikationsnummer (NIE), Reisepass
- Adresse (Straße, Platz usw.).
Sie kann auch mit Hilfe eines Geolokalisierungssystems über das Geoportal des Verbands der Registrierstellen angefordert werden. Dazu müssen einige der folgenden Daten angegeben werden: der eindeutige Registrierungscode (CRU), der Eigentümer der Immobilie (Name oder Firmenname und/oder NIF) oder die Registerdaten (Provinz, Gemeinde, Register- und Grundstücksnummer).
Die Kosten für die Beantragung der „nota simple“ betragen 9,02 Euro und sie kann persönlich beim Grundbuchamt, in dem die Immobilie eingetragen ist, oder elektronisch über den Link des Verbands der Registrierstellen beantragt werden.
Sobald Sie das Online-Portal des Grundbuchamtes (auch auf Englisch zugänglich) aufgerufen und auf die Option „Solicitar Nota Simple“ (Grundbuchauszug anfordern) geklickt haben, müssen Sie die Katasterreferenz oder die Adresse der Immobilie eingeben. Wählen Sie anschließend die Option „Solicitar la nota como particular“ (Nota Simple als Privatperson beantragen) und geben Sie Ihre eigenen Daten als Antragsteller ein.
Im nächsten Schritt geben Sie die Zahlungsart an, akzeptieren die AGB und bestätigen die Zahlung mit Ihrer Karte.
Danach erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Die endgültige Nota Simple sollten Sie innerhalb von 48 bis 72 Stunden erhalten haben.
In diesem Dokument finden Sie folgende Einzelheiten:
- Grundbuchamt, welches das Dokument ausstellt, die Antragsnummer und den Grund des Antrags.
- Beschreibung der Immobilie: Nutzfläche und bebaute Fläche, Eigenschaften der Immobilie, ob sie einer Sonderregelung unterliegt, d. h. ob es sich um eine geschützte Wohnung handelt usw.
- Eigentum an der Immobilie: Die Identität des Eigentümers der Immobilie
- Lasten und Schulden der Immobilie, sowie Hypotheken, Pfandrechte, Zwangsversteigerungen, Belastungen usw.
Bild: Copyright: maxxyustas
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