900.000 Selbstständige werden ca. 450 Euro an die Sozialversicherung zahlen müssen, weil sie weniger eingezahlt haben, als sie hätten einzahlen sollen

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Fast ein Viertel der spanischen Selbstständigen – rund 900.000 Personen – muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, um ihre Abgaben für 2023 zu regularisieren. Sie hatten in diesem Jahr aufgrund ihres tatsächlichen Einkommens zu niedrige Beiträge gezahlt. Im Durchschnitt beläuft sich die Nachzahlung auf etwa 450 Euro pro Person.

Demgegenüber haben rund eine Million Selbstständige zu viel eingezahlt und können im Durchschnitt etwa 600 Euro zurückerhalten. Ein Großteil – etwa 430.000 – hat jedoch darauf verzichtet und die Überzahlung stattdessen zur Erhöhung ihrer Beitragsbemessungsgrundlage verwendet. Die Sozialversicherung interpretiert dies als Interesse an besseren Sozialleistungen.

Diese Zahlen ergeben sich aus den ersten Daten der Sozialversicherung zur Regularisierung der Beiträge von Selbstständigen nach Inkrafttreten des neuen Beitragssystems im Jahr 2023. Die Reform ersetzte das bisherige System, bei dem Selbstständige ihre Beitragsbemessungsgrundlage selbst wählen konnten, durch einen Mechanismus, der die Beiträge an das tatsächliche Einkommen koppelt. Zuvor hatte die Mehrheit der Selbstständigen die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage gewählt, was zu geringeren Sozialversicherungsbeiträgen und somit zu prekäreren Sozialleistungen führte.

Obwohl das neue System bereits 2023 in Kraft trat, konnten Selbstständige ihre Beitragsbemessungsgrundlage an ihr erwartetes Einkommen anpassen. Da das endgültige Einkommen jedoch erst mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung im Folgejahr feststeht, konnte die Sozialversicherung die Daten erst Ende letzten Jahres verarbeiten.

Zwischen dem 9. und 15. Dezember begann die Sozialversicherung, die Selbstständigen mit Anspruch auf Rückerstattung zu informieren. Rund 200.000 Selbstständige werden im März und April benachrichtigt. Die Rückerstattung erfolgt automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

Selbstständige mit Nachzahlungen erhalten ab März entsprechende Benachrichtigungen. Die Zahlungsfrist endet am letzten Tag des Monats, der auf das Benachrichtigungsdatum folgt. Wie bei anderen Sozialversicherungsschulden auch, kann ein Zahlungsaufschub beantragt werden.

Bild: Archiv


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