
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zu notleidenden Krediten stockt in Spanien weiterhin, mehr als ein Jahr nach Ablauf der Frist im Dezember 2023. Obwohl die Regierung den entsprechenden Gesetzentwurf bereits im Mai dem Ministerrat vorgelegt und dieser ihn auch gebilligt hat, ist das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen. Dies hat nun zur Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführt. Spanien befindet sich damit in Gesellschaft von sechs weiteren Mitgliedstaaten – den Niederlanden, Portugal, Ungarn, Bulgarien, Österreich und Finnland –, die die Richtlinie ebenfalls nicht fristgerecht umgesetzt haben.
Die Kommission hatte die Länder bereits zweimal verwarnt, bevor sie den Schritt vor den EuGH ging. Der Klagegrund ist die fehlende nationale Regulierung für den Verkauf notleidender Kredite, insbesondere an sogenannte Geierfonds. Die Richtlinie zielt darauf ab, einen funktionierenden Sekundärmarkt für notleidende Kredite zu etablieren und gleichzeitig die Rechte der Kreditnehmer zu schützen.
Konkret regelt der spanische Gesetzentwurf die Neuverhandlung notleidender Kredite sowie deren An- und Verkauf, Praktiken, die besonders nach der Finanzkrise durch Kreditinstitute und Hedgefonds verstärkt angewendet wurden, beispielsweise im Bereich der Hypothekenkredite.
Die Europäische Kommission betont die Bedeutung der Richtlinie für den EU-Binnenmarkt. Durch harmonisierte Regeln für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditkäufern und -dienstleistern soll der grenzüberschreitende Handel mit notleidenden Krediten erleichtert, die Marktliquidität erhöht und faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Verbesserte Verbraucherschutzmaßnahmen sollen Kreditnehmer vor finanzieller Notlage schützen und zu einem stabileren Finanzumfeld beitragen. Die säumigen Mitgliedstaaten müssen nun mit Geldbußen durch den EuGH rechnen.
Der Satz “Europäische Kommission fordert Spanien auf, die Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien zu beschleunigen” hat keinen Bezug zum restlichen Text und wurde daher entfernt.
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