Wildwest im Immobilienmarkt auf Mallorca: Regierung kippt Regelungen

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Wildwest Immobilien Mallorca
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Die Zentralregierung in Madrid unter dem sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez hat die seit April 2024 für Immobilienmakler auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln geltenden Regulierungen aufgehoben. Die Sozialisten bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Regeln und argumentieren, die auferlegten Bedingungen verstießen gegen den freien Wettbewerb.

Dies ist insofern überraschend, als die Sozialisten auf den Balearen selbst die Regulierungen 2020 initiiert hatten. Die derzeitige, von der Volkspartei (PP) geführte Landesregierung möchte die Regulierung trotz der Entscheidung aus Madrid beibehalten und wendet die Regeln für Makler nun auf freiwilliger Basis an.

Die Regulierungen waren Ergebnis eines breiten politischen Konsenses auf den Inseln, ihre Verabschiedung durch die inzwischen amtierende PP-Landesregierung dauerte jedoch – unter anderem pandemiebedingt – rund vier Jahre. Auch die Immobilienbranche selbst befürwortete die Maßnahme ausdrücklich, da sie die Qualität, insbesondere im Sinne der Kunden, erhöhen sollte. Ziel war es, sogenannte „Handymakler“ vom Markt zu verdrängen.

Die Regulierungen sahen unter anderem vor, dass Makler ein öffentlich zugängliches Büro auf den Balearen betreiben müssen. Auch für ausschließlich online tätige Makler war eine Postadresse auf den Balearen vorgeschrieben, unter der Kunden Beschwerden einreichen konnten.

Eintragung ins Register nun freiwillig

Ebenfalls nicht mehr verpflichtend ist die Eintragung in das erst seit dem 1. November 2024 aktive Makler-Register ROAIIB. Voraussetzung für die Eintragung war ein Universitätsabschluss in Bereichen wie Recht, Ingenieurwesen oder Architektur. Alternativ konnten Makler ohne diesen Abschluss ihre Qualifikation durch spezifische Weiterbildungskurse von mindestens 200 Stunden oder durch mindestens vier Jahre Berufserfahrung nachweisen.

Registrierte Makler mussten zudem eine Haftpflichtversicherung nachweisen, eine Garantie von 60.000 Euro hinterlegen und einen schriftlichen Vertrag mit den Verkäufern abschließen – was zuvor ebenfalls nicht vorgeschrieben war. Wer diese Bedingungen nach der Gesetzesänderung aus Madrid nicht erfüllt, darf zwar weiterhin auf den Balearen als Makler tätig sein, kann sich jedoch nicht in das Register eintragen.

Die Balearen-Regierung betont, die freiwilligen Regelungen beizubehalten. In einer Stellungnahme vom Dienstagmittag (11.2.) hieß es, die Landesregierung „garantiere“ die – wenn auch nicht verpflichtende – Weitergeltung der Regelungen, die „notwendig“ seien, „um den Kunden eine gute Dienstleistung“ zu bieten. Die Voraussetzungen für die Eintragung ins Maklerregister blieben bestehen.

Makler, wie der Präsident der Kammer der Immobilienmakler auf den Inseln, José Miguel Artieda, bedauern die Entscheidung aus Madrid. Es sei eine „enorme Enttäuschung“, sagte Artieda dem „Diario de Mallorca“. Viele Immobilienunternehmer hätten solche Regelungen gefordert, um sich von unlauterem Wettbewerb abzugrenzen. Die Entscheidung schade in erster Linie den Bürgern.

Bereits 800 Makler registriert

Artieda zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass sich weiterhin viele Makler in das Register eintragen und damit ihre Qualifikation unter Beweis stellen werden. Ein Sprecher der Balearen-Regierung teilte der MZ mit, dass bereits 800 Immobilienunternehmen oder Einzelmakler registriert seien. Kunden können anhand einer kleinen Plakette mit der Aufschrift ROAIIB überprüfen, ob ihr Makler im Register eingetragen ist. Makler müssen dieses Etikett auf Verlangen vorzeigen; es sollte auch auf ihrem Briefkopf erscheinen.

Die Sprecherin der Sozialisten im Balearen-Parlament, Mercedes Garrido, warf dem balearischen Ministerpräsidenten Marga Prohens (PP) vor, in Madrid nicht ausreichend für die Regulierung „gekämpft“ zu haben. „Er glaubt nicht an die Regulierung“, sagte Garrido. Bereits kurz nach Inkrafttreten der Regelungen im April 2024 hatte der Unternehmensberater Bernat Jofre i Bonet in einem Gastbeitrag in der MZ vor einem möglichen Verfassungsverstoß gewarnt. „Es wäre nicht verwunderlich, wenn die Regulierung vor dem Verfassungsgericht landet“, zitierte Jofre damals einen namentlich nicht genannten Anwalt aus der Immobilienbranche.

Der Maklerberuf sei in Spanien liberalisiert. Artikel 1 des Dekrets 3248/1969 besage, dass Immobilienmakler ihre Tätigkeit frei ausüben dürfen – „ohne einen Titel vorweisen oder einem offiziellen Verband angehören zu müssen“. Die Regulierung sei „sicherlich gut gemeint, doch kollidiere sie mit dem spanischen Gesetz“, schrieb Jofre.


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