Hundebesitzer in ganz Spanien sind nun verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die für alle unabhängig von der Hunderasse obligatorisch ist. Diese Regelung, die am 29. September im Rahmen des nationalen Tierschutzgesetzes in Kraft trat, stellt eine bedeutende Änderung gegenüber den bisherigen Bestimmungen dar.

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