Versicherungspflicht für E-Scooter in Spanien ab Januar 2026: Alle Fakten

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Eine neue Ära der urbanen Mobilität bricht in Spanien an. Besitzer von E-Scootern und anderen persönlichen Mobilitätsfahrzeugen (PMF) stehen vor einer bedeutenden Veränderung: Ab dem kommenden Januar wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur gesetzlichen Pflicht. Diese vom Abgeordnetenhaus beschlossene Novelle des Kfz-Versicherungsgesetzes zielt darauf ab, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und Unfallopfer besser zu schützen.

Das Ende der rechtlichen Grauzone für Rollerbesitzer

Bislang bewegten sich E-Scooter in einer rechtlichen Grauzone. Kam es zu einem Unfall, bei dem der Fahrer des Rollers die Schuld trug, standen die geschädigten Dritten oft ohne Schutz da. Nicht selten erklärten sich die Verursacher für zahlungsunfähig, um hohen Entschädigungsforderungen zu entgehen, oder mussten mit ihrem Privatvermögen haften. Diese unhaltbare Situation gehört bald der Vergangenheit an. Die neue Gesetzgebung soll die Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel mit dem Schutz von Unfallopfern in Einklang bringen.

Was das neue Gesetz für Rollerbesitzer konkret bedeutet

Die Gesetzesänderung führt den Begriff der „leichten Personenkraftwagen“ ein. Darunter fallen Elektrofahrzeuge mit einem oder mehreren Rädern, einem Einzelsitz und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h bei einem Gewicht von unter 25 Kilogramm.

Ein zentraler Punkt ist die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung. Diese stellt sicher, dass Schäden, die Dritten zugefügt werden, abgedeckt sind. Das Problem der illegal modifizierten Roller, die laut Polizeiquellen Geschwindigkeiten von über 60 km/h erreichen, wird damit zwar nicht direkt gelöst, aber die finanziellen Folgen von Unfällen werden für die Opfer abgesichert.

Ein nationales Register zur Erfassung aller E-Scooter

Parallel zur Versicherungspflicht wird bis zum 2. Januar 2026 ein öffentliches Register für persönliche Mobilitätsfahrzeuge bei der Generaldirektion für Verkehr (DGT) eingerichtet. Dieses Register soll erstmals einen verlässlichen Überblick über die Anzahl der im Umlauf befindlichen Fahrzeuge schaffen. Ende 2023 schätzte der spanische Verband der persönlichen Mobilitätsfahrzeuge die Zahl auf rund fünf Millionen. Die DGT hat nach eigenen Angaben noch nicht mit der Umsetzung begonnen, was Fragen bezüglich des genauen Vorgehens aufwirft.

Weitere Herausforderungen und Zukunftsaussichten

Die Popularität von E-Scootern sah sich zuletzt mit einigen Hürden konfrontiert. Das Verbot, sie in öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen – aufgrund der Brandgefahr von Akkus – sowie der Entzug von Lizenzen für Verleihfirmen in Städten wie Madrid, haben die Nutzung beeinflusst. Experten fordern zudem schon lange eine regelmäßige technische Überprüfung (ITV), um gefährliche Modifikationen und Akku-Manipulationen zu verhindern. Ein weiterer Meilenstein steht 2027 an: Ab dann dürfen nur noch zertifizierte und zugelassene Modelle verkauft werden.

Umfassende Reform: Auch Unfallopfer profitieren generell

Die Gesetzesreform beschränkt sich nicht nur auf E-Scooter. Sie bringt auch weitreichende Verbesserungen bei der Entschädigung für Opfer von Verkehrsunfällen im Allgemeinen. Verfahren sollen gestrafft werden, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und stärker auf außergerichtliche Lösungen wie Mediation zu setzen. Polizeiberichte werden künftig kostenlos zur Verfügung gestellt, und Fristen für medizinische Gutachten verkürzt. Die Entschädigungssummen werden zudem an den Verbraucherpreisindex angepasst und auf Personengruppen wie jene, die sich der Hausarbeit widmen, ausgeweitet. Das Versicherungskonsortium wird seine Zuständigkeit erweitern, um Opfer auch bei Insolvenz der Versicherungsgesellschaft oder bei Unfällen ohne Versicherungspflicht zu schützen.


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