Valencia verschärft Strafen (750 – 3000 Euro) für das Urinieren in der Öffentlichkeit und das Entsorgen von Möbeln neben Containern

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Müll Manacor Spanien

Unzivilisiertes Verhalten in Bezug auf die städtische Sauberkeit wird in Valencia künftig härter geahndet. Der Stadtrat hat die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten wie öffentliches Urinieren oder das Abstellen von Möbeln neben Müllcontainern deutlich erhöht. Die am Freitag vom Gemeinderat verabschiedete Änderung der Reinigungsverordnung sieht Strafen zwischen 750 Euro für leichte Vergehen und bis zu 3.000 Euro für schwerwiegende Verstöße vor. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung von Gesundheit, Hygiene und Umwelt. Auch das Ablagern von Baumschnitt, das Nichtentfernen von Tierkot, die illegale Abfallentsorgung sowie Graffiti an Gebäuden oder denkmalgeschützten Objekten werden nun strenger bestraft.

Stadtrat Juan Carlos Caballero, Sprecher der Stadtverwaltung, erläuterte, dass die Initiative auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des öffentlichen Interesses basiert. Ziel sei es, die bestehenden Regelungen an die aktuellen Gegebenheiten in Bezug auf Sauberkeit, Stadtbild, Hygiene, öffentliche Gesundheit und den Schutz des historischen und künstlerischen Erbes anzupassen. Die Novellierung präzisiere und konkretisiere das Vergehenssystem für Ordnungswidrigkeiten, die bereits in der geltenden Verordnung enthalten sind. Neu sei die Einstufung der Vergehen in leichte, schwere und sehr schwere Verstöße mit entsprechenden Sanktionen.

Die bisherige Verordnung enthielt keine explizite Sanktionsregelung nach Schweregrad der Verstöße, sondern verwies lediglich allgemein auf die geltenden Gesetze. Daher hat der Stadtrat die Änderung von Titel VII der Verordnung beschlossen, der nun Bußgelder von 750 Euro für leichte Vergehen bis zu 3.000 Euro für sehr schwere Vergehen vorsieht. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung von Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Eigentum. Berücksichtigt werden auch die Umstände des Täters, wie Vorsatz, Beteiligung und Wiederholungstaten.

Caballero betonte, dass die Änderungen im Bereich der Sauberkeit und Abfallentsorgung das Bewusstsein der Bürger für einen respektvollen Umgang mit dem öffentlichen Raum stärken sollen. Kenntnis und Einhaltung der städtischen Ordnungssatzung tragen zur Verbesserung der Umwelt und der Lebensqualität in der Stadt bei. Die aktuelle städtische Reinigungsverordnung stammt vom 30. Januar 2009 und wurde am 14. Mai im Amtsblatt der Provinz (BOP) veröffentlicht. Nach 16 Jahren sei es an der Zeit, den Text, insbesondere Titel VII zum Sanktionsregime, anzupassen.

Verschärft werden beispielsweise Sanktionen für Bauarbeiten oder die Lagerung von Baumaterialien, die den öffentlichen Raum verschmutzen, sowie für das Verrichten der Notdurft auf Straßen und Plätzen. Auch das Abstellen von Möbeln, Großgeräten und anderen Gegenständen im öffentlichen Raum, an oder neben Müllcontainern und Müllsäcken wird strenger geahndet. Ebenso wird das Anbringen von Graffiti an Gebäuden und denkmalgeschützten Objekten, die im Gemeindekatalog verzeichnet sind, stärker sanktioniert.

Weitere Ordnungswidrigkeiten, die nun explizit aufgeführt sind, umfassen das Nicht-Entfernen von Hundekot (mit Wasser ohne umweltschädliche, giftige oder korrosive Zusätze) sowie das illegale Abladen von Abfällen an nicht dafür vorgesehenen Orten, was die Entstehung wilder Müllkippen begünstigt.


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