Ein bekannter Grundsatz lautet: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dieser Satz gewinnt besonders an Bedeutung, wenn es um Praktiken geht, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, uns aber erhebliche Probleme bereiten können. Mit dem nahenden Sommer und den steigenden Temperaturen bereiten sich die Strände der spanischen Küste darauf vor, Tausende von Touristen zu empfangen. Es ist daher wichtiger denn je, sich an die geltenden Regeln zu erinnern, denn einige alltägliche Handlungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Ein teures Souvenir: Das Verbot, Muscheln und Sand mitzunehmen
Es geht um eine bei Urlaubern weit verbreitete und beliebte Tätigkeit: das Sammeln von Muscheln, Weichtieren oder sogar Sand direkt vom Strand, sei es als Andenken oder zu Dekorationszwecken. Was viele nicht wissen: Das spanische Küstengesetz verbietet strengstens die Entnahme von Elementen, die zum maritimen und terrestrischen öffentlichen Besitz gehören. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz ist kein Kavaliersdelikt und kann je nach Schwere des ökologischen Schadens mit einer Geldstrafe von bis zu 60.000 Euro geahndet werden.
Warum das Sammeln für das Ökosystem so schädlich ist
Auch wenn eine solche Summe unverhältnismäßig klingen mag, haben Muscheln und Weichtiere eine entscheidende Funktion im Ökosystem der Küste. Leere Muschelschalen dienen zahlreichen kleinen Tieren als lebenswichtiger Zufluchtsort und spielen eine wesentliche Rolle bei der Stabilisierung des Sandes, wodurch sie die Erosion des Strandes verhindern. Weichtiere wiederum sind Lebewesen, die nicht aus ihrem natürlichen Lebensraum entfernt werden dürfen. Das Gesetz, das seit 2017 in Kraft ist, macht die Entnahme von Sand, Muscheln, Steinen oder Algen aus dem maritim-terrestrischen öffentlichen Bereich unmöglich. Dieses Verbot gilt ausnahmslos für alle Strände des Landes, unabhängig von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft oder Gemeinde.
Gibt es Ausnahmen von dieser strengen Regelung?
Trotz des generellen Verbots gibt es einige wenige, klar definierte Ausnahmen. So ist beispielsweise die Entnahme von Strandgut zu nachweislich wissenschaftlichen oder pädagogischen Zwecken erlaubt. Hierfür ist jedoch zwingend eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde erforderlich. Ohne diese offizielle Erlaubnis handelt jeder, der etwas mitnimmt, illegal.
Weitere mögliche Strafen: Ballspiele und Haustiere am Strand
Nicht nur das Sammeln von Strandgut ist reglementiert. Auch andere Aktivitäten können zu Sanktionen führen. So ist das Ballspielen an vielen Stränden, insbesondere in dicht besuchten Badezonen, aus Sicherheitsgründen für die anwesenden Badegäste verboten. In Cádiz beispielsweise darf nur in speziell dafür ausgewiesenen Zonen gespielt werden. Auch in Benidorm sind Ballspiele, das Spiel mit Paddeln oder ähnliche Aktivitäten in den Badebereichen untersagt. Ebenso kann die Mitnahme von Haustieren an nicht dafür freigegebenen Strandabschnitten bestraft werden. Es empfiehlt sich daher, sich stets vorab über die lokalen Vorschriften zu informieren.
Abonniere unseren Newsletter