Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung eingereicht haben, sind verpflichtet, diese für einen vom Finanzministerium bestimmten Mindestzeitraum aufzubewahren. Viele sind sich nicht bewusst, dass bei Nichteinhaltung eine Geldstrafe von bis zu 6.000 Euro drohen kann. Diese Anforderung ermöglicht es der Staatlichen Steuerverwaltungsbehörde (AEAT), die Einreichungen zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vom Steuerzahler einzufordern, falls Fehler festgestellt werden….
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