Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung eingereicht haben, sind verpflichtet, diese für einen vom Finanzministerium bestimmten Mindestzeitraum aufzubewahren. Viele sind sich nicht bewusst, dass bei Nichteinhaltung eine Geldstrafe von bis zu 6.000 Euro drohen kann. Diese Anforderung ermöglicht es der Staatlichen Steuerverwaltungsbehörde (AEAT), die Einreichungen zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vom Steuerzahler einzufordern, falls Fehler festgestellt werden….

Werde teil unserer Community! Du kannst uns in unseren Netzwerken (X, Facebook, WhatsApp, Telegram ) folgen, um unsere Inhalte zu genießen. Oder melde dich für unseren Newsletter an, um die Neuigkeiten des Tages zu erhalten.
Gerne kannst du auch Premium-Mitglied werden oder uns durch eine Spende unterstützen. Herzlichen Dank!
Abonnieren Sie unseren Newsletter