Das Verfassungsgericht (TC) beabsichtigt nicht, sich vor dem nächsten Jahr mit dem Amnestiegesetz für die Beteiligten am katalanischen Unabhängigkeitsprozess zu befassen und wird auf die Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit antworten, die vom Obersten Gerichtshof vorgebracht wurden. Es wird keine Berücksichtigung von Appellen wie denen der PP und anderen geben, die noch eingereicht werden könnten. Nächste…
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