Spaniens Tag der Verfassung “Día de la Constitución”

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Der Tag der Verfassung in Spanien ist ein nationaler Feiertag. Er wird am 6. Dezember gefeiert und durch das königliche Dekret 2964/1983 vom 30. November geregelt. Es wird dabei an die Feier des Referendums von 1978 gedacht, bei der das spanische Volk mit großer Mehrheit die derzeitige Verfassung billigte, die am 29. Dezember desselben Jahres im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am selben Tag der Veröffentlichung in Kraft tritt.

Die Verfassung entstand in der so genannten Transition, also der Epoche des friedlichen Übergangs von der Franco-Diktatur zu einem europäischen Staat westlichen Musters. Sie folgte den bis dahin geltenden spanischen Verfassungsgesetzen, die als so genannte Franco-Verfassung bezeichnet werden, und eine Gesetzessammlung mit Verfassungscharakter darstellten. Vorgänger der Verfassungsgesetze war die Verfassung der Spanischen Republik vom 9. Dezember 1931.

Die Verfassung des Königreiches Spanien ist am 31. Oktober 1978 vom spanischen Abgeordnetenhaus, Congreso de los Diputados und dem Senat verabschiedet und am 6. Dezember 1978 in einem Referendum vom spanischen Volk ratifiziert worden. Sieben Politiker waren zuvor als padres de la constitución mit der Ausarbeitung der neuen demokratischen Verfassung betraut worden, vier davon stammen aus dem früheren franquistischen Lager (unter ihnen auch ein ehemaliger Minister in der Diktatur Francos, Manuel Fraga Iribarne).

König Juan Carlos I. hat die Verfassung daraufhin am 27. Dezember 1978 unterzeichnet. Seit dem Inkrafttreten ist die Verfassung lediglich zweimal geändert worden. Durch Gesetz vom 27. August 1992 wurde – im Zusammenhang mit der Ratifizierung des EU-Vertrags – im Artikel 13 Absatz 2 der Verfassung ein Wort ersetzt („aktives Wahlrecht“ durch „aktives und passives Wahlrecht“). Im September 2011 wurde eine „Schuldenbremse“ in Artikel 135 eingefügt.

Die Spanische Verfassung auf Deutsch finden Sie hier zum Download als PDF (BOE offiziell)

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