Der Staatsanzeiger (BOE) hat diesen Dienstag die Verordnung des Gesundheitsministeriums veröffentlicht, welche die Preise für 17.655 Medikamente neu festlegt, davon 13.933 für den Apothekenverkauf und 3.722 für Krankenhäuser. Diese Änderung führt zu einer geschätzten Einsparung von 139,05 Millionen Euro, aufgeteilt in 73,51 Millionen Euro bei Krankenhausmedikamenten und 65,54 Millionen Euro bei in Apotheken verkauften Medikamenten.
Die Verordnung passt sich der jährlichen Aktualisierung des Referenzpreissystems für Medikamente im Nationalen Gesundheitssystem an. Die Preise basieren auf den niedrigsten Kosten pro Behandlungstag, jedoch sind Medikamente, die von der WHO als unentbehrlich gelten, ausgenommen, da sie “grundlegende Gesundheitsbedürfnisse der Bevölkerung erfüllen”, wie das Gesundheitsministerium in einer Mitteilung erklärt. Das Ziel ist ihre ständige Verfügbarkeit. Diese Regelung betrifft 37 Referenzgruppen und genau 341 Medikamentenpräsentationen.
Der Mindestreferenzpreis für jede Aufmachung wird ebenfalls auf 1,60 Euro festgesetzt. Dies bedeutet, dass der Preis nicht unter diesen Wert fallen darf, um die Rentabilität der Arzneimittelproduktion für die Labore zu gewährleisten.
Zusätzlich werden 12 neue Arzneimittelformen eingeführt, die in Apotheken erhältlich sind, sowie 12 Arzneimittelsets in Krankenhäusern. Gleichzeitig werden 17 Arzneimittelsets abgeschafft, davon 8 in Apotheken und 9 in Krankenhäusern.
Laboratorien müssen daher die Medikamente ab dem Tag nach der Bekanntmachung im BOE, also ab diesem Mittwoch, zum neuen industriellen Referenzpreis ausliefern. Händler haben allerdings eine Frist von zwanzig Kalendertagen eingeräumt bekommen, innerhalb derer sie den alten Verkaufspreis noch beibehalten dürfen.
Die Preise in den Apotheken bleiben bis zum 30. November vor der Überprüfung unverändert, sodass Patienten ab dem 1. Dezember die Möglichkeit haben, Medikamente zu den aktualisierten Preisen zu erwerben.
Bild: ID 38442377 © Nadiyatess | Dreamstime.com
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