Spanien zieht ab 2025 Autofahrer mit Krankheiten aus dem Verkehr

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Ab 2025 beabsichtigt das spanische Verkehrsamt (DGT), eine neue Regelung einzuführen, die bestimmte Krankheiten als unvereinbar mit dem Führen von Kraftfahrzeugen klassifiziert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu verbessern, indem sie gewährleistet, dass nur Personen, die gesundheitlich dazu in der Lage sind, ein Fahrzeug steuern dürfen.

Die Liste der Krankheiten, die als unvereinbar gelten, umfasst unter anderem Demenz, Alzheimer, Depression, Schizophrenie, obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, Diabetes, transitorische ischämische Attacken, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, Bewusstseinsstörungen oder -verlust, essentiellen Tremor, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, Zustand nach Nierentransplantation, Dialysepflichtige Nephropathie, amyotrophe Lateralsklerose, Muskeldystrophie, Osteoporose, Parkinson-Krankheit, Epilepsie, rheumatoide Arthritis, chronisch obstruktive Lungenerkrankung, intellektuelle Entwicklungsstörungen, Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie Krankheiten, die die Einnahme von Anxiolytika erforderlich machen.

Es ist jedoch nicht vorgesehen, allen Betroffenen generell das Führen von Fahrzeugen zu verbieten. Vielmehr wird jeder Fall individuell bewertet, und Betroffene haben die Möglichkeit, durch ein ärztliches Attest zu belegen, dass ihre Krankheit ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt. Die DGT wird dabei sowohl die Schwere der Erkrankung als auch die Auswirkungen der medizinischen Behandlung auf die betreffende Person berücksichtigen.

Diese Regelung gilt sowohl für die Erstausstellung als auch für die Verlängerung von Führerscheinen. Es wird angenommen, dass diese Änderungen insbesondere ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen betreffen könnten. Ein Diabetiker, der zusätzlich an Depressionen und Schlafapnoe leidet, müsste somit dreifach nachweisen, dass er dennoch in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Foto von John Fornander auf Unsplash


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