Die spanische Sozialversicherung bereitet eine wegweisende Maßnahme vor, die das Leben von Familien grundlegend verändern könnte: die Einführung eines universellen Erziehungsgeldes. Diese geplante Leistung sieht vor, bis zu 43.200 Euro pro Kind von der Geburt bis zur Volljährigkeit auszuzahlen, um Familien finanziell zu entlasten und die Kosten der Kindererziehung zu mindern. Ziel ist es, diese Unterstützung noch vor Ende 2025 in Kraft treten zu lassen.
Dieses universelle Erziehungsgeld von 200 Euro pro Monat und Kind unterscheidet sich maßgeblich von bisherigen Leistungen. Es zielt auf Universalität ab, was bedeutet, dass es potenziell alle Haushalte erreichen soll, unabhängig von ihrer jeweiligen Beschäftigungssituation oder ihrem Einkommen.
Warum die Regierung diese universelle Unterstützung fördert
Der Vorschlag für diese umfassende Kinderleistung ist eine direkte Antwort auf die seit Jahren stark steigenden Lebenshaltungskosten in Spanien, insbesondere im Bereich der Lebensmittelpreise und Wohnkosten. Auf Anregung von Vizepräsidentin Yolanda Díaz betont das Arbeitsministerium, dass Kindererziehung kein Luxus sein dürfe und kein Haushalt aufgrund fehlender Ressourcen Mutterschaft oder Vaterschaft aufschieben müsse.
Die Leistung soll sich grundsätzlich an folgende Gruppen richten:
- Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Alter von 18 Jahren.
- Haushalte aller Einkommensschichten, wobei eine Priorisierung von Gruppen mit den niedrigsten Einkommen in Betracht gezogen wird.
- In besonderen Situationen, wie etwa bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, könnte die Auszahlung sogar über die Volljährigkeit hinaus verlängert werden.
Zeitplan und Beantragung des Erziehungsgeldes
Das offizielle Ziel ist die Genehmigung der Maßnahme im Rahmen des Gesamthaushaltsplans, um noch vor Ende 2025 mit der Auszahlung beginnen zu können. Mögliche Verzögerungen durch parlamentarische Prozesse könnten den Start jedoch um einige Monate verschieben. Wenn alles nach Plan verläuft, könnten die ersten Anträge bereits im letzten Quartal des Jahres eingereicht werden.
Um den Antragsprozess so effizient wie möglich zu gestalten, wird die Sozialversicherung ein spezielles Online-Formular in ihrem Elektronischen Büro bereitstellen. Auch persönliche Anträge in den Informationszentren der Sozialversicherung (CAISS) werden möglich sein.
Der voraussichtliche Ablauf der Online-Beantragung:
- Zugang zum Elektronischen Amt mit digitalem Zertifikat, Personalausweis oder Cl@ve.
- Ausfüllen des Formulars PUCR-01 mit Daten des Minderjährigen und des antragstellenden Elternteils.
- Beifügen der erforderlichen Dokumente.
- Versand des Präsentationsnachweises zur Aufbewahrung.
- Erhalt einer Benachrichtigung über die Entscheidung innerhalb von maximal 45 Tagen.
Für persönliche Anträge ist lediglich ein Termin bei einem CAISS erforderlich.
Wichtige Dokumente und Einkommensanforderungen
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, sollten Antragsteller folgende Dokumente bereithalten:
- Familienbuch oder Geburtsurkunde des Minderjährigen.
- Gemeinsame Registrierungsbescheinigung (Meldebescheinigung).
- Letzte Einkommensteuererklärung (falls die wirtschaftlichen Klassen bestätigt werden).
- DNI oder NIE der Eltern und gegebenenfalls Nachweis der Behinderung des Kindes.
Häufige Fragen zur neuen Familienleistung
Um Transparenz zu schaffen, wurden bereits einige häufige Fragen und mögliche Szenarien diskutiert:
- Vereinbarkeit mit dem lebenswichtigen Mindesteinkommen (IMV): Die Regierung hat eine vollständige Vereinbarkeit noch nicht endgültig festgelegt, zieht jedoch eine teilweise Vereinbarkeit in Betracht, bei der überschüssige Einnahmen abgezinst würden.
- Anrechnung als Einkommen für Stipendien oder Sozialmieten: Aus steuerlicher Sicht könnte die Beihilfe als steuerbefreites Einkommen angesehen werden, eine endgültige Entscheidung des Fiskus steht jedoch noch aus.
- Geburt eines Kindes während des Jahres: Die Auszahlung von 200 Euro pro Monat beginnt ab dem Monat nach der Geburt, ohne anteilige Abrechnung.
- Begrenzung der Kinderanzahl: Der Entwurf legt keine Obergrenze fest, es wird aber diskutiert, eine Begrenzung auf maximal vier Kinder einzuführen, um die öffentlichen Ausgaben zu kontrollieren.
Experten raten dazu, offizielle Informationen genau zu verfolgen und die erforderlichen Dokumente frühzeitig vorzubereiten. Es wird empfohlen, Sozialversicherungs-Benachrichtigungen zu abonnieren, um keine Informationen zu verpassen und von der ersten Zahlungsrunde profitieren zu können.
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