Wer als spanischer Staatsbürger nach Gibraltar zieht, kann sich künftig nicht mehr durch einen Wohnsitzwechsel der spanischen Steuerpflicht entziehen. Eine aktuelle Auslegung der Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass Spanier, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Gibraltar verlegen, weiterhin ausschließlich als steuerlich in Spanien ansässig gelten. Damit wird eine Regelung bekräftigt, die auf dem Steuerabkommen…











