Spanien setzt Meilenstein: Assistenzhunde haben jetzt überall Zutritt

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Spanien setzt Meilenstein: Assistenzhunde haben jetzt überall Zutritt
ID 29190975 © Jeroen Van Den Broek | Dreamstime.com

Spanien hat einen historischen Schritt unternommen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, die auf die unersetzliche Hilfe eines Assistenzhundes angewiesen sind, maßgeblich zu verbessern. Ein bahnbrechendes königliches Dekret sichert ab sofort den uneingeschränkten Zutritt dieser speziell ausgebildeten Tiere zu allen öffentlichen und privaten Räumen im gesamten Land. Diese neue Regelung, die umgehend in Kraft getreten ist, löst ein veraltetes Gesetz aus dem Jahr 1983 ab und schafft endlich einen einheitlichen Rechtsrahmen, der landesweit Gültigkeit besitzt.

Bisher waren die Rechte und der Zugang von Assistenzhunden in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften Spaniens uneinheitlich geregelt, was häufig zu Verunsicherung und leider auch zu Diskriminierung führte. Das neue Gesetz beseitigt diese Hürden und etabliert klare, landesweit geltende Bestimmungen. Damit wird die Mobilität, Autonomie und die vollständige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen signifikant gefördert und geschützt.

Die Auswirkungen dieser Neuerung sind weitreichend: Orte, die zuvor oft für Tiere gesperrt waren, sind nun uneingeschränkt zugänglich. Dazu zählen Supermärkte, Restaurants, Theater, Museen, Bildungseinrichtungen, touristische Unterkünfte sowie Strände. Sogar Schwimmbäder und Freizeitparks sind erlaubt, sofern die Hunde nicht ins Wasser gehen. Auch der Transport in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Flugreisen, ist nun ohne zusätzliche Kosten garantiert, was für die betroffenen Personen eine enorme Erleichterung darstellt.

Eine besonders wegweisende Neuerung ist die gesetzliche Verankerung des „Ruherechts“ für Assistenzhunde. Nach zehn Jahren treuem Dienst dürfen diese engagierten Tiere in den wohlverdienten Ruhestand treten, behalten jedoch ihr lebenslanges Recht, ihre Bezugsperson weiterhin in alle öffentlichen Räume zu begleiten. Dies würdigt die immense Bedeutung und den unermüdlichen Einsatz dieser Tiere und sorgt dafür, dass sie auch im Ruhestand ein würdevolles Leben an der Seite ihrer Menschen führen können.

Um die Professionalität und Zuverlässigkeit der Assistenzhunde zu gewährleisten, legt das Gesetz fest, dass ihre Ausbildung ausschließlich von offiziell anerkannten Personen oder Einrichtungen durchgeführt werden darf. Dies stellt sicher, dass die Tiere optimal auf ihre vielfältigen Aufgaben vorbereitet sind.

Das Gesetz geht zudem weit über die bloße Berücksichtigung von Sehbehinderungen hinaus. Es schließt ausdrücklich Personen mit Hörbehinderungen, körperlichen Einschränkungen, Autismus-Spektrum-Störungen sowie Erkrankungen ein, die medizinische Notfallwarnungen erfordern. Damit unterstreicht Spanien sein Engagement für eine umfassende und barrierefreie Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung ihre Rechte vollumfänglich und gleichberechtigt wahrnehmen können – ein wahrhaft inspirierender Schritt für die Inklusion.


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