
Der spanische Kongress hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet und dem Senat zur weiteren Beratung vorgelegt. Die Maßnahme orientiert sich am KI-Rechtsakt der EU und zielt insbesondere darauf ab, die Verbreitung von Deepfakes einzudämmen und Transparenz bei der Veröffentlichung KI-generierter Inhalte zu gewährleisten.
“KI ist ein mächtiges Werkzeug, das unser Leben verbessern, aber auch zur Verbreitung von Fehlinformationen und Angriffen auf die Demokratie missbraucht werden kann”, erklärte der Minister für digitale Transformation, Oscar Lopez. Spanien gehöre mit diesem Gesetz zu den Vorreitern innerhalb der EU.
Lopez betonte die Gefahr von Deepfakes, also täuschend echt wirkenden Bildern und Videos, die mithilfe von KI-Algorithmen erstellt werden und jeden zum Opfer machen könnten.
Der Gesetzentwurf sieht strenge Sanktionen für die fehlende Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vor. Verstöße werden als “schwere Straftat” eingestuft und können mit Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Darüber hinaus verbietet der Entwurf Manipulationsversuche durch den Einsatz unterschwelliger, nicht bewusst wahrnehmbarer Techniken, beispielsweise in Form von Tönen oder Bildern. Als Beispiele nannte Lopez Chatbots, die suchtkranke Menschen zum Glücksspiel verleiten, oder Spielzeug, das Kinder zu gefährlichen Handlungen animiert.
Auch die Klassifizierung von Personen anhand biometrischer Daten mittels KI sowie die Bewertung von Verhalten oder persönlichen Merkmalen, um beispielsweise den Zugang zu Leistungen zu regeln oder das Risiko einer Straftat zu beurteilen, wird untersagt. Ausnahmen für die biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum sind aus Gründen der nationalen Sicherheit vorgesehen.
Die Umsetzung der neuen KI-Vorschriften wird von der neu gegründeten Agentur AESIA überwacht. In spezifischen Bereichen wie Datenschutz, Kriminalität, Wahlen, Ratings, Versicherungen und Kapitalmarktsystemen behalten die bestehenden Aufsichtsbehörden ihre Zuständigkeit.
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