Die spanische Regierung hat einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes unternommen: Am Dienstag wurde im Ministerrat grünes Licht für die Rahmenbedingungen des vorzeitigen Ruhestands in besonders gesundheitsgefährdenden Berufen gegeben. Dies ist ein vorbereitender Schritt, der allgemeine Kriterien festlegt und den Weg für spezifische Verhandlungen in einzelnen Sektoren und Tätigkeitsfeldern ebnet.
Das verabschiedete Dekret schafft die “Spielregeln” und bereitet das Terrain für zukünftige Vereinbarungen. Die konkreten Bedingungen für jeden Beruf müssen jedoch noch durch einen königlichen Erlass genehmigt werden, nachdem eine Bewertungskommission und die Sozialversicherung ihre Zustimmung erteilt haben. Elma Saiz, Ministerin für Integration, soziale Sicherheit und Migration, begrüßte die Maßnahme als einen Schritt, der “Spanien näher an die Politik bringt, die in Ländern wie Frankreich, Österreich oder Italien genehmigt wurde”. Sie betonte: “Wir wissen, dass es Jobs gibt, die besonders hart sind, und andere, die in den letzten Jahren des Arbeitslebens besonders hart werden.”
Der nun verabschiedete Text enthält ausführlichere Definitionen für die beruflichen Tätigkeiten, die unter diesem Rahmen in den vorzeitigen Ruhestand treten können. Zudem werden objektive Indikatoren festgelegt, bei denen die Häufigkeit, Schwere und Dauer von Krankheitsurlauben eine entscheidende Rolle spielen.
Der Vorruhestand aus Gründen des Gesundheitsrisikos wird bereits in Berufen wie Seeleuten, Bergleuten oder Flugpersonal angewendet. Für diese Gruppen bleiben die bestehenden Bedingungen unverändert. Für neue Gruppen, die als Kürzungskoeffizienten (die Metrik, die bestimmt, um wie viel die Entnahme vorgezogen werden kann) vereinbart werden, gelten neue Bedingungen. Arbeitnehmer, die aus diesen Gründen vorzeitig in Rente gehen können, müssen einen Zuschlag auf ihren Sozialbeitrag zahlen. Es ist zudem ausgeschlossen, vor Vollendung des 52. Lebensjahres in den Ruhestand zu treten. Auch ist es nicht gestattet, die Rente mit einer Tätigkeit im selben Beruf zu vereinbaren, der zum Vorruhestand geführt hat.
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