Sánchez kündigt ein neues Hilfspaket für die DANA in Höhe von fast 2.300 Millionen an

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Der Regierungspräsident Pedro Sánchez gab am Mittwoch bekannt, dass der Ministerrat am kommenden Donnerstag ein drittes Unterstützungspaket über 2.276 Millionen Euro für die Opfer der DANA, die Valencia vor fast einem Monat heimgesucht hat, verabschieden wird. Dieses Hilfspaket umfasst Maßnahmen für “die Bürger, den Fuhrpark und das Produktionsgefüge”, einschließlich direkter Beihilfen von bis zu 10.000 Euro für Personen, die ihr Fahrzeug verloren haben, sowie einer neuen Fördersumme von 1.200 Millionen Euro, um Selbstständigen sowie Unternehmen aus Industrie und Tourismus die Reparatur ihrer Einrichtungen, Ausrüstungen und Warenbestände zu ermöglichen.

Das Förderprogramm für den Fahrzeugkauf ist mit einem Budget von 465 Millionen Euro ausgestattet und steht für den Kauf neuer oder gebrauchter Autos zur Verfügung. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und kann zusätzlich zu den bereits vom Consorcio de Compensación de Seguros geleisteten Entschädigungen in Anspruch genommen werden, einer Einrichtung unter der Ägide der spanischen Regierung. Zudem haben alle Bürger, die seit dem 29. Oktober ihr Fahrzeug verloren und ein neues zur Ersetzung gekauft haben, rückwirkend Anspruch auf diese Beihilfe, selbst wenn sie zu jenem Zeitpunkt noch nicht gültig war.

Neben den Beihilfen für den Fahrzeugersatz wird die Regierung auch das Recht auf Sterbehilfe für Personen anerkennen, die nicht mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben, aber aufgrund des DANA betroffen sind. Weiterhin können Angehörige Unterstützung für Wohnungsschäden erhalten, selbst wenn die Wohnung nicht auf ihren Namen registriert ist, sondern auf den des Verstorbenen. Zudem plant die Regierung für Familien in den betroffenen Gebieten, die schulpflichtige Kinder haben, einen Unterstützungsfonds von 19 Millionen Euro zur Deckung der Kosten für Ersatz von Schulbüchern und Lernmaterialien.

Ein weiterer Aspekt des Maßnahmenpakets betrifft das Arbeitsrecht. Arbeitnehmer können mit einer Verlängerung der Berücksichtigung von vorübergehenden Arbeitsunfähigkeiten sowie von dauerhaften Invaliditäts-, Todesfall- und Hinterbliebenenrenten, die durch das DANA verursacht wurden, bis mindestens 31. Dezember rechnen. Für Selbstständige wird die Leistung bei Beendigung der Erwerbstätigkeit nun auf alle Personen ausgedehnt, die den sogenannten Beitragspauschalsatz zahlen.

Für Selbstständige und Unternehmen im Industrie- und Tourismussektor werden Hilfen in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro bereitgestellt, um Schäden an Einrichtungen, Ausrüstungen und Lagerbeständen zu beheben und neue Investitionen zu fördern. Zudem wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, um die Finanzierung von Wiederaufbaumaßnahmen zu priorisieren und die innovativen sowie technologischen Kapazitäten in den betroffenen Regionen wiederherzustellen.

Bild: La Moncloa


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