Ein umfassender Streik des Bodenpersonals von Ryanair droht den Flugverkehr in Spanien für den Rest des Jahres erheblich zu beeinträchtigen. Von Mitte August bis Ende Dezember sind an 22 Tagen Arbeitsniederlegungen geplant, die Tausende von Passagieren betreffen könnten. Wir erklären Ihnen, wie Sie herausfinden, ob Ihr Flug betroffen ist und welche Ansprüche Sie geltend machen können.
Was ist der Grund für den Ryanair-Streik?
Der Arbeitskonflikt zwischen den spanischen Gewerkschaften UGT und CGT und dem Unternehmen Azul Handling, einer Tochtergesellschaft von Ryanair, die für die Bodenabfertigungsdienste zuständig ist, hat zu diesem weitreichenden Streikaufruf geführt. Die Arbeitsniederlegungen werden alle zwölf operativen Basen der irischen Fluggesellschaft in Spanien betreffen.
Betroffene Flughäfen:
- Madrid (MAD)
- Barcelona (BCN)
- Valencia (VLC)
- Sevilla (SVQ)
- Málaga (AGP)
- Alicante (ALC)
- Palma de Mallorca (PMI)
- Ibiza (IBZ)
- Girona (GRO)
- Santiago de Compostela (SCQ)
- Teneriffa Süd (TFS)
- Lanzarote (ACE)
An diesen Tagen wird gestreikt
Der Streik beginnt vom 15. bis 17. August am Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas, einem Wochenende, das durch den Feiertag am 15. August ohnehin schon ein hohes Passagieraufkommen aufweist. Anschließend wird der Streik bis zum 31. Dezember an jedem Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag fortgesetzt. Diese Termine fallen mit einigen der verkehrsreichsten Reisezeiten des Jahres zusammen, was das Risiko von Verspätungen, Annullierungen und Gepäckproblemen massiv erhöht.
Wie erfahre ich, ob mein Flug betroffen ist?
Wenn Ihr Flug von den Streikmaßnahmen betroffen ist, sei es durch eine Annullierung oder eine erhebliche Verspätung, ist Ryanair verpflichtet, Sie darüber zu informieren. In der Regel erhalten Sie eine Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Buchung angegeben haben.
Zusätzlich können Sie den Status Ihres Fluges jederzeit proaktiv auf der Webseite der Fluggesellschaft überprüfen. Besuchen Sie dazu die Rubrik “Reiseaktualisierungen” (Travel Updates). Dort finden Sie nach Eingabe Ihrer Flugdaten (Abflug- und Zielort oder Flugnummer und Datum) die aktuellsten Informationen zu Ihrem Flug.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einem Streik?
Auch bei einem Streik können Passagiere Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Die Rechtsexperten von Flightright, einer auf Fluggastrechte spezialisierten Plattform, weisen darauf hin, dass die Fluggesellschaft nicht automatisch von ihrer Verantwortung befreit ist.
“Streiks des Abfertigungspersonals können unter bestimmten Umständen als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gelten. Wenn die Fluggesellschaft jedoch im Voraus von dem Streik wusste und keine zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Störungen zu verhindern, könnten Passagiere dennoch einen Anspruch auf Entschädigung haben”, erklärt Lucía Cegarra, Rechtsexpertin bei Flightright.
Unter diesen Bedingungen haben Sie Anspruch auf bis zu 600 €:
- Ihr Flug wird weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert.
- Ihr Flug hat bei Ankunft am Zielort eine Verspätung von mehr als drei Stunden.
- Ihnen wird die Beförderung ohne triftigen Grund oder angemessene Unterstützung verweigert.
Lucía Cegarra fügt hinzu: “Der Fall Ryanair ist komplex, da Azul Handling als Tochtergesellschaft mit operativer Autonomie agiert. Daher ist es entscheidend, jede Situation individuell zu bewerten.” Es wird dringend empfohlen, alle Vorkommnisse sorgfältig zu dokumentieren. Bewahren Sie E-Mails, Belege für Ausgaben, Fotos von Anzeigetafeln und Notizen zu Wartezeiten auf. Diese Nachweise sind entscheidend, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.
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