Ein Richter hat das Entschädigungsangebot von 2,2 Millionen Euro abgelehnt, das von den Familien von 15 Personen gefordert wurde, die im Jahr 2020 in einem Wohnheim in der Provinz Alicante an Covid-19 verstorben sind.
Die Angehörigen behaupteten, die Firma Quavitae Servicios Asistenciales, die das Pflegeheim Domus VI in Alcoy betreibt, habe fahrlässig gehandelt.
Von den 138 Bewohnern starben 2020 insgesamt 74 innerhalb von zwei Monaten an dem Coronavirus.
Am Donnerstag veröffentlichte ein Richter in Alcoy ein 257-seitiges Urteil nach dem Prozess im vergangenen Herbst. Gegen dieses Urteil kann beim Provinzgericht Alicante Berufung eingelegt werden.
Der Richter stellte fest, dass die Kläger nicht nachweisen konnten, dass das Unternehmen fahrlässig im Umgang mit der Ansteckung durch das Coronavirus im Heim oder bei der Pflege der Bewohner gehandelt hat.
Im Urteil wird ausgeführt, dass die Covid-Fälle aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter, Bewohner und Besucher nicht hätten verhindert werden können, “selbst wenn mehr Schutzmasken und -kittel bereitgestellt worden wären”.
Zudem heißt es, dass Domus VI am 8. und 9. März 2020 versucht habe, “die Besuche aller Familienmitglieder so weit wie möglich einzuschränken” und Zimmeränderungen vorgenommen habe, um die Bewohner zu isolieren.
Dies geschah noch bevor Ende des Monats landesweite Beschränkungen in Kraft traten.
Das Urteil betont, dass ein Pflegeheim kein Krankenhaus ist und dass Quavitae Servicios nicht wegen medizinischer Fahrlässigkeit angeklagt werden kann, da das Personal keine Angehörigen der Gesundheitsberufe umfasst.
Der Richter fügte hinzu: “Die Pandemie, die wir seit März 2020 in Spanien erleben, liegt außerhalb jeder Normalität und hat die Grenzen aller sozio-gesundheitlichen Aktivitäten überschritten.”
Er wies darauf hin, dass die Pandemie zu einem Mangel an Fachkräften im Gesundheits- und Sozialwesen sowie an Schutzmaterialien geführt habe, was ein “internationales” Problem sei und somit nicht die Schuld des Unternehmens.
Das Gericht stellte klar, dass der Prozess auf der Grundlage des Wissens über Covid-19 im Jahr 2020 geführt werden müsse und nicht auf Basis von Erkenntnissen im Nachhinein.
“Wenn unsere Regierung die Pandemie nicht vorhersehen oder verhindern konnte, dann sollte natürlich keine höhere Anforderung an eine Privatperson gestellt werden”, so das Urteil weiter.
Foto: DOMUS VI, ALCOY
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