Rechtslage in Spanien: Welche Rechte habe ich bei der Installation einer Wallbox in einer Gemeinschaftsgarage?

266
Rechtslage in Spanien: Darf die Eigentümergemeinschaft das Laden Ihres E-Autos verbieten?
Bild: KI

In Spanien boomt die Elektromobilität. Allein im Juni 2025 wurde mit 24.776 Neuzulassungen elektrifizierter Pkw ein neuer Rekord aufgestellt – ein Zuwachs von über 130 %. Doch während die Verkaufszahlen in die Höhe schnellen, stoßen Besitzer von E-Autos auf unerwartete Hürden in den eigenen vier Wänden. Ein aktueller Fall aus Saragossa wirft eine entscheidende Frage auf: Kann Ihre Nachbargemeinschaft Ihnen rechtmäßig verbieten, eine Ladestation in Ihrer eigenen Garage zu installieren?

Der Fall José Listo: Ein Kampf gegen die eigene Gemeinschaft

José Listo aus Saragossa wollte nur das, was für immer mehr Spanier zur Normalität wird: sein Elektroauto bequem auf dem eigenen Garagenstellplatz aufladen. Doch dieses Vorhaben wurde ihm von der Verwaltung seiner Wohnanlage verwehrt. Wie die Zeitung Heraldo de Aragón berichtet, teilte ihm der Verwalter vor sechs Monaten mit, dass die Installation einer Ladestation nicht genehmigt werde. Die Begründung: Die Nachbarn hätten aufgrund der großen Entfernung seines Stellplatzes zum Stromzähler ihre Zustimmung verweigert.

Die Hausverwaltung, die eine Garage mit über 2.500 Stellplätzen betreut, berief sich dabei auf das spanische Wohnungseigentumsgesetz (Ley de Propiedad Horizontal). Als alternative „Lösung“ schlug man Herrn Listo vor, einen anderen Stellplatz für über 35.000 Euro zu erwerben, der bereits über eine vorinstallierte Ladevorrichtung verfügt – ein unverschämtes Angebot, das das eigentliche Problem ignoriert.

Was das Gesetz wirklich sagt: Ihr Recht auf eine Ladestation

Die Argumentation der Verwaltung steht in klarem Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Das Wohnungseigentumsgesetz ist in diesem Punkt unmissverständlich. Artikel 17.5 besagt wörtlich:

“Die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge zur privaten Nutzung auf dem Parkplatz des Gebäudes, sofern sie sich auf einem einzelnen Garagenplatz befindet, bedarf lediglich einer vorherigen Mitteilung an die Gemeinschaft. Die Kosten für diese Installation und der entsprechende Stromverbrauch werden vollständig von dem oder den direkt interessierten Parteien getragen.”

Das bedeutet: Eine Genehmigung durch die Nachbarschaft oder die Verwaltung ist nicht erforderlich. Eine formelle Mitteilung an die Gemeinschaft ist ausreichend. Die Gemeinschaft kann die Installation nicht legal blockieren. Die Kosten für die Einrichtung und den verbrauchten Strom müssen selbstverständlich vom Fahrzeugbesitzer übernommen werden.

Ein Exkurs: Falschparken in der Gemeinschaftsgarage

Der Fall wirft auch ein Licht auf andere rechtliche Aspekte in Gemeinschaftsgaragen. Was passiert, wenn jemand unbefugt Ihren privaten Parkplatz besetzt? Dieses Vergehen wird im spanischen Strafgesetzbuch (Artikel 245.2) als widerrechtliche Aneignung von Privateigentum behandelt. Wer einen fremden Stellplatz ohne Erlaubnis besetzt, kann mit einer Geldstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft werden. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Polizei in einem solchen Fall nicht einfach einen Abschleppwagen rufen kann, da es sich um Privateigentum handelt. Die Lösung muss über eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Recht klar auf der Seite von José Listo und allen anderen E-Auto-Besitzern in Spanien ist. Die Weigerung der Eigentümergemeinschaft in Saragossa ist rechtlich nicht haltbar. Besitzer von Elektrofahrzeugen müssen lediglich ihre Gemeinschaft informieren, um eine private Ladestation auf ihrem Stellplatz installieren zu dürfen.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Spanien?
Abonniere unseren Newsletter