Am Dienstag hat der Ministerrat ein Dekret verabschiedet, das die Reduzierung von Tabakkippen an öffentlichen Orten zum Ziel hat und Bürgermeistern von Küstenstädten die Möglichkeit gibt, das Rauchen an Stränden zu “limitieren”. Die vom Ministerium für ökologischen Wandel erarbeiteten Regelungen, die bald nach ihrer Veröffentlichung im BOE in Kraft treten werden, erlauben es, diese Einschränkungen durch kommunale Verordnungen mit Geldbußen ab 2.000 Euro durchzusetzen.
Dieses Dekret stützt sich auf die europäische Richtlinie zur Reduzierung des Verbrauchs und der Verbreitung von Einwegkunststoffen, die bereits als Grundlage für andere Regelungen dient, wie zum Beispiel für Plastikstrohhalme, Besteck oder Einzeldosisbehälter, und nimmt auch Bezug auf die Tatsache, dass Zigarettenkippen die am häufigsten an Stränden gefundene Art von Kunststoffabfall sind.
Um die gravierenden Umweltauswirkungen zu reduzieren, sieht die Verordnung eine Reihe von Änderungen vor: bei der Produktion von Zigarettenstummeln, bei den Behältnissen für deren Entsorgung und bei der Art, wie Hersteller zur Abfallsammlung beitragen müssen. Zudem beinhaltet sie eine Maßnahme, die Rauchern nähergebracht wird, nämlich die Möglichkeit für Bürgermeister von Küstenstädten, das Rauchen an Stränden einzuschränken und zu regulieren.
Das Ministerium gab nach der Verabschiedung durch den Ministerrat bekannt, dass “Gemeinden im Rahmen des Gesetzes von 2022 über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft Rauchverbote an Stränden erlassen können, die durch kommunale Verordnungen geahndet werden können”. Dieses Gesetz ermutigt die “zuständigen Behörden”, den Anteil gefährlicher und beschränkter chemischer Stoffe zu verringern und sieht Strafen vor, die bei Minderjährigen ab 2.001 Euro beginnen, für “das Liegenlassen, einschließlich des Verstreuens von Müll, sowie die Deponierung und unkontrollierte Entsorgung von gefährlichen Abfällen”. Zudem wird durch dieses Dekret festgelegt, dass auch Zigarettenstummel aus Plastik betroffen sind.
Zudem ist es erforderlich, dass die Behörden die Orte benennen, an denen Zigarettenstummel besonders häufig anzutreffen sind, und zwar sowohl in öffentlichen als auch in privaten Bereichen.
Das Dekret verpflichtet die Tabakindustrie, sich auf das Ziel einzustellen, ein zunehmend nachhaltiges Produkt zu erzeugen. Bis 2030 müssen große Hersteller, die eine jährliche Quote von 2,5 % überschreiten, ihre Zigarettenstummel so gestalten, dass sie weniger Plastik beinhalten.
Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift müssen öffentliche Aschenbecher umgestaltet werden, um verschiedene Behälter zu beinhalten, in denen Zigarettenstummel vom Rest der Zigarette getrennt entsorgt werden müssen. Zudem wird erwogen, Tabakerzeugnisse mit und ohne Filter im Verzeichnis der Produkte und Hersteller in zwei unterschiedliche Kategorien einzuteilen.
Die neu verabschiedete Verordnung, die auch für andere Kunststoffproduzenten wie Flaschen- und Getränkedosenhersteller gilt, wird Tabakhersteller verpflichten, sich finanziell an der Entsorgung und dem Management ihrer Abfälle zu beteiligen. Sie müssen für die Säuberung von Mülldeponien, die Instandhaltung von Sanitär- und Reinigungsanlagen sowie für die Sammlung von Tabakabfällen aufkommen. Dies können sie über das System der erweiterten Herstellerverantwortung (RAP) tun, welches bereits von großen Kunststoffproduzenten und -händlern durch Organisationen wie Ecoembes und deren Abkommen mit Kommunen genutzt wird.
In Anbetracht dieser neuen Verpflichtungen hat die Tabakindustrie bereits 2018 begonnen, Sensibilisierungskampagnen zu starten, wie zum Beispiel die Ausgabe wiederverwendbarer Laptop-Aschenbecher für öffentliche Orte wie Strände und Events. Zudem hat sie sich im gemeinnützigen Verein Ávora organisiert, dessen Gründung an diesem Dienstag angekündigt wurde, um den Anforderungen des Dekrets nachzukommen, insbesondere den Kosten für Reinigung, Transport und Entsorgung von Zigarettenkippen aus Kunststoff.
Bild: Archiv
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