Puigdemonts Verzweifelter Schachzug: Verfassungsgericht soll Haftbefehl stoppen

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Puigdemont Spanien

Carles Puigdemonts juristisches Tauziehen geht in die nächste Runde. Nach der jüngsten Ablehnung des Obersten Gerichtshofs, die Amnestie auf seinen Fall der Veruntreuung anzuwenden, hat der ehemalige katalanische Regionalpräsident nun einen Schutzantrag beim Verfassungsgericht eingereicht. Ziel ist die vorsorgliche Aussetzung seines in Spanien gültigen Haftbefehls. Dies ist ein entscheidender Schritt in einem Fall, der weiterhin die politischen Gemüter in Spanien erhitzt.

Warum Puigdemonts Anwalt Gonzalo Boye den Haftbefehl aufheben lassen will

In dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur ABC vorliegt, argumentiert Puigdemonts Anwalt Gonzalo Boye, dass die Aussetzung des Haftbefehls unerlässlich sei, um die Wirksamkeit der eingelegten Beschwerde zu gewährleisten. Er macht darin eine Verletzung des Rechts auf einen ordentlichen Richter sowie auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geltend.

Boye führt an, dass der Oberste Gerichtshof Kataloniens (TSJC) für die Entscheidung über die Anwendung der Amnestie auf Puigdemont zuständig sein müsste, da dieser als Abgeordneter des Parlaments Immunität genießt. Der Anwalt kritisiert scharf: „Der Oberste Gerichtshof hat sich eine Funktion angemaßt, die ihm nicht entspricht: eine geltende Vorschrift, deren Verfassungsmäßigkeit ausdrücklich gültig war, außer Kraft zu setzen.“ Dies verstoße gegen den Grundsatz der Verfahrensgleichheit und benachteilige seinen Mandanten im Vergleich zu anderen Bürgern ohne Immunität, deren Verfahren automatisch an das zuständige ordentliche Gericht übergegangen wären.

Die weitreichenden Folgen für Puigdemonts Freiheit und politische Teilhabe

Ein weiterer zentraler Punkt in Puigdemonts Antrag ist die schwerwiegende Beeinträchtigung seiner Freizügigkeit und seines Rechts auf politische Teilhabe durch den fortbestehenden Haftbefehl. Boye betont, dass die Weigerung des Obersten Gerichtshofs, die strafrechtliche Aufsicht auf Veruntreuung anzuwenden, „die gesetzliche Grenze überschreitet und die Regel leer macht“. Diese Regelung sieht Ausnahmen vor, wenn kein persönlicher Vermögensvorteil erzielt wurde.

Der Anwalt wirft dem Obersten Gerichtshof vor, die „Ausnahme zur Regel“ gemacht zu haben, indem er den Begriff des persönlichen Vorteils zu einer „offenen Kategorie“ erweiterte. Ziel sei es gewesen, Puigdemont von der Amnestie auszuschließen und somit den nationalen Such-, Verhaftungs- und Haftbefehl in Kraft zu halten. Diese Vorgehensweise, so die Verteidigung, widerspreche zudem den Kriterien der Staatsanwaltschaft.


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