Oberster Gerichtshof Madrid bestätigt: Untersuchung gegen Spaniens Regierungschef muss eingeleitet werden
Der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJM) hat die Einleitung von Ermittlungen gegen Ministerpräsident Pedro Sánchez wegen der umstrittenen Rettung der Fluggesellschaft Air Europa angeordnet. Grund ist die mögliche Verbindung der staatlichen Hilfen in Höhe von 475 Millionen Euro zur Geschäftstätigkeit seiner Ehefrau Begoña Gómez.
Im November 2020 hatte der Ministerrat die millionenschwere Rettung genehmigt, nachdem Gómez zuvor in engem Kontakt mit dem damaligen CEO von Globalia, der Muttergesellschaft von Air Europa, stand. Globalia finanzierte indirekt Projekte, die mit Sánchez’ Ehefrau in Verbindung gebracht wurden.
Gericht macht Entscheidung rechtskräftig
Das aktuelle Dekret bestätigt das Urteil vom Juni 2024, das nach einer Beschwerde der Volkspartei (PP) ergangen war. Die Richter verpflichteten das Amt für Interessenkonflikte, das dem Ministerium für digitale Transformation unterstellt ist, nun offiziell zu ermitteln.
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Das Gericht stellte klar: Innerhalb von zehn Tagen müsse die zuständige Stelle bestätigen, dass sie die Entscheidung erhalten habe und die erforderlichen Schritte einleiten werde. Eine bloße Archivierung ohne Untersuchung sei unzulässig.
Vorwürfe gegen Sánchez und seine Ehefrau
Die PP wirft Sánchez vor, öffentliche Gelder an ein Unternehmen vergeben zu haben, das zugleich seine Ehefrau finanziell unterstützte. Nach Angaben der Partei habe Gómez im Jahr 2020 zwei geheime Treffen mit Globalia-CEO Javier Hidalgo abgehalten – nur wenige Monate bevor die Rettung beschlossen wurde.
Zudem sponserte Globalia das von Gómez geleitete Afrika-Zentrum am Instituto de Empresa mit jährlich 40.000 Euro. Zwar wurde das Projekt durch die Pandemie gestoppt, dennoch befeuert der Vorgang die Kritik an möglichen Interessenkonflikten.
Politische Brisanz für die Regierung
Die Entscheidung des TSJM verschärft den Druck auf die Regierung Sánchez erheblich. Zwar könnte das Verfahren auch eingestellt werden, sollte sich kein Fehlverhalten nachweisen lassen – doch allein die Tatsache, dass eine gerichtliche Ermittlung angeordnet wurde, gilt als schwerer Rückschlag.
Die Opposition fordert bereits volle Transparenz und sieht ihre Vorwürfe bestätigt. Ob die Justiz Anhaltspunkte für strafbares Verhalten findet, wird sich in den kommenden Monaten entscheiden.
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