Der Oberste Gerichtshof von Katalonien (TSJC) hat die nächtliche Ausgangssperre und die Beschränkung von Treffen auf zehn Personen gebilligt, wie von der Regierung angesichts der sechsten Welle des Coronavirus gefordert wurde, und kommt zu dem Schluss, dass es sich um “geeignete, notwendige und verhältnismäßige Maßnahmen” handelt “, besonders vor den Weihnachtsferien.
Die dritte Sektion des TSJC ermächtigt in seinem Beschluss die Generalitat, in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern und einer kumulierten Inzidenz von mehr als 250 Fällen in den nächsten 14 Tagen eine Ausgangssperre zwischen eins und sechs Uhr morgens zu verhängen pro 100.000 Einwohner, von denen rund 126 katalanische Städte betroffen sind, darunter Barcelona, seine Metropolregion und die anderen Provinzhauptstädte.
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