Die nächtliche Ausgangssperren und weitere Restriktionen die in die Grundrechte eingreifen, bleiben auch nach Ende des spanienweiten Alarmzustands in der Nacht von Samstag auf Sonntag 9 Mai bestehen. Das Oberlandesgericht in Palma de Mallorca bestätigte heute am Donnerstag 6 Mai die Rechtmäßigkeit der am Vortag von der Balearen-Regierung verordneten Maßnahmen.
Neben der täglich zwischen 23 und 6 Uhr geltenden Ausgangssperre sind weitere Auflagen betroffen: insbesondere die allgemeine Testpflicht vor der Anreise auf die Balearen sowie die Kontaktbeschränkungen.
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