Mietpreise in Spanien: Anstieg auf 2,15 % begrenzt und somit unter der Inflation

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Immobilienkauf Spanien 2023

Gute Nachrichten für Mieter in Spanien: Die jährliche Anpassung der Wohnungsmieten darf eine Obergrenze von 2,15 % nicht überschreiten. Dieser Wert, der am Mittwoch vom Nationalen Institut für Statistik (INE) bekannt gegeben wurde, liegt bewusst unter der aktuellen Inflationsrate und soll den Mietmarkt stabilisieren. Die Regelung findet auf alle Mietverträge Anwendung, die nach dem Inkrafttreten des neuen Wohnungsgesetzes im Mai 2023 abgeschlossen wurden.

Der neue Mietpreis-Index des INE: Ein Schutzschild gegen die Inflation?

Das INE hat diesen Referenzindex eingeführt, um eine übermäßige Belastung der Mieter zu verhindern. Bei der Berechnung werden sowohl die allgemeine als auch die Kerninflation (ohne die volatilen Preise für Energie und frische Lebensmittel) berücksichtigt. Als Zielmarke dient der von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegte mittelfristige Inflationswert von 2 %.

Diese Maßnahme gewinnt an Bedeutung, wenn man die aktuellen Wirtschaftszahlen betrachtet. Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Mietindexes bestätigte das INE einen Anstieg des Verbraucherpreisindexes (VPI) im Juli auf eine Jahresrate von 2,7 %. Haupttreiber waren die gestiegenen Kosten für Strom und Kraftstoffe. Die Kerninflation kletterte ebenfalls leicht auf 2,3 %. Der neue Mietpreisdeckel von 2,15 % schützt Mieter somit direkt vor den vollen Auswirkungen der Teuerung.

Ein Rückblick: Von der VPI-Kopplung zur staatlichen Deckelung

Traditionell wurden Mietanpassungen in Spanien direkt an den VPI gekoppelt. Als die Inflation jedoch infolge des Ukraine-Krieges ab 2022 stark anstieg, griff die Regierung regulierend ein. Für das Jahr 2023 wurde die Mieterhöhung auf maximal 2 % begrenzt, für 2024 galt eine Obergrenze von 3 %. Der nun vom INE festgelegte Index ist die logische Fortsetzung dieser Politik und wird ab 2025 zur festen Berechnungsgrundlage.

Was bedeutet das für Mieter und Vermieter ab 2025?

Für Mietverträge, die einer jährlichen Überprüfung unterliegen, können Vermieter die Miete um höchstens 2,15 % anheben. Es handelt sich hierbei um eine Obergrenze; geringere oder keine Erhöhungen sind ebenfalls möglich. Darüber hinaus bietet das Gesetz eine weitere Sicherheitsmaßnahme: Mieter können eine Verlängerung ihres Vertrages um fünf Jahre fordern, wenn der Eigentümer eine Privatperson ist. Handelt es sich beim Vermieter um einen Großinvestor, ist sogar eine Verlängerung um bis zu sieben Jahre möglich. Diese Regelungen sollen Mietern mehr Sicherheit und Planbarkeit in einem angespannten Wohnungsmarkt bieten.


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