Lebensmittelwarnung: Mögliches Vorhandensein von Glassplittern in den Produkten Tinto de Verano der Marke La Casera

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Das mögliche Vorhandensein von Glassplittern in den Produkten tinto de verano limóntinto de verano limón 0.0 und tinto de verano carbonosa der Marke La Casera wurde vom Gesundheitsministerium über die spanische Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (AESAN) angeprangert.

Die Warnung empfiehlt, dass Personen, die die in dieser Warnung enthaltenen Produkte zu Hause haben, diese nicht konsumieren.

Es war das Unternehmen selbst, das den Vorfall den zuständigen Behörden gemeldet hat, in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften und um der Bevölkerung keine unsicheren Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem Grund wurde AESAN über das Koordinierte System für den schnellen Informationsaustausch (SCIRI) auf eine Warnmeldung über das mögliche Vorhandensein von Glassplittern in den oben genannten Produkten der bekannten Erfrischungsgetränkemarke aufmerksam gemacht.

Die Daten der betroffenen Produkte sind:

  • Produktname: Tinto de Verano Limón
  • Markenname: La Casera
  • Produktaussehen: Einweg-Glasflasche
  • Chargennummer und Verfallsdatum:
    • 1041024197, 15/07/2025
    • 1041024198, 16/07/2025
    • 1041024199, 17/07/2025
    • 1041024200, 18/07/2025
    • 1041124222, 09/08/2025
    • 1041124223, 10/08/2025
    • 1041024239, 26/08/2025
  • Stück-/Volumengewicht: 27,5 cL
  • Temperatur: Umgebungstemperatur
  • Produktname: Tinto de Verano Limón 0,0
  • Markenname: La Casera
  • Produktaussehen: Einweg-Glasflasche
  • Chargennummer und Verfallsdatum:
    • 1041024200, 18/07/2025
    • 1041224201, 19/07/2025
  • Stück-/Volumengewicht: 27,5 cL
  • Temperatur: Umgebungstemperatur
  • Produktname: Tinto de Verano Soda
  • Markenname: La Casera
  • Produktaussehen: Einweg-Glasflasche
  • Chargennummer und Verfallsdatum:
    • 1041224201, 19/07/2025
    • 1041324221, 08/08/2025
  • Stück-/Volumengewicht: 27,5 cL
  • Temperatur: Umgebungstemperatur

Verteilung

Die erste Verteilung erfolgte an die Autonomen Gemeinschaften Andalusien, Asturien, Aragonien, Balearen, Kantabrien, Katalonien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und León, die Kanarischen Inseln, Extremadura, Galicien, die Gemeinschaft Madrid, die Region Murcia, das Baskenland und die Valencianische Gemeinschaftwobeinicht ausgeschlossen wird, dass es zu Umverteilungen an andere Autonome Gemeinschaften kommt.

Die zuständigen Behörden der Autonomen Gemeinschaften wurden bereits über das Koordinierte System für den raschen Informationsaustausch (SCIRI) informiert, um die Rücknahme der betroffenen Erzeugnisse aus den Vermarktungskanälen zu überprüfen.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt, dass Personen, die von dieser Warnung betroffene Produkte zu Hause haben, diese nicht zu konsumieren.


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