Die Zukunft von Luis Rubiales, dem ehemaligen Präsidenten des Königlichen Spanischen Fußballverbandes (RFEF), ist bereits klar. Die FIFA-Disziplinarkommission hat ein endgültiges Urteil gefällt und beschlossen, den ehemaligen Präsidenten für drei Jahre zu disqualifizieren, weil er Jenni Hermoso im WM-Finale nicht einvernehmlich geküsst hatte.
Das von Jorge Iván Palacio unterzeichnete und 35 Seiten umfassende Urteil disqualifiziert Luis Rubiales, weil er sich in einer Weise verhalten hat, die gegen die in Artikel 13 des Disziplinargesetzes festgelegten Grundsätze verstößt. Der ehemalige Präsident hat möglicherweise keine Beziehung zu einer föderierten Fußballaktivität, von der Organisation eines Spiels bis hin zur Ausübung eines Amtes.
“Jede Person, die die Würde oder Integrität eines Landes, einer Person oder einer Gruppe von Personen verletzt, indem sie abwertende, diskriminierende oder demütigende Worte oder Handlungen (mit welchen Mitteln auch immer) aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Sprache, der Religion, der politischen Stellung, der Kaufkraft, des Geburtsortes oder aus einem anderen Status oder Grund verwendetwird mit einer Sperre von mindestens zehn Spielen oder einem bestimmten Zeitraum oder mit einer anderen angemessenen Disziplinarmaßnahme bestraft”, heißt es in Artikel 13, auf den sich die Sanktion stützt.
Dieses letzte Urteil kommt, nachdem die FIFA bereits am 26. August beschlossen hatte, Rubiales für 90 Tage von allen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Fussball auszuschließen. Nun kann er diese Strafdauer gemäß Artikel 51.3 von der endgültigen Strafe abziehen.
Rubiales wird nicht nur für den nicht einvernehmlichen Kuss von Jenni Hermoso sanktioniert, da auch andere Handlungen wie das Berühren seiner Genitalien Auswirkungen hatten, was die FIFA als Geste “aus dem letzten Jahrhundert, mit frauenfeindlichen Tendenzen” betrachtet.
Darüber hinaus ist sie der Meinung, dass “Spanien ein Beispiel für die Gleichberechtigung der Geschlechter ist und dass diese Geste in einem VIP-Bereich mit der Anwesenheit von Persönlichkeiten nicht erlaubt werden kann. Diese Geste entspricht nicht der Realität Spaniens. Die Erklärungen, die für eine sexistische Geste gegeben werden, sind nicht überzeugend.”
Bild: Archiv
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