In Spaniens Gesundheitszentren gilt ab heute Mittag Maskenpflicht

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Das Gesundheitsministerium wird die Maßnahme nach Mitteilung an die Autonomen Gemeinschaften durch eine mitgeteilte Verordnung in Kraft setzen. Eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist nicht erforderlich.

Ab diesem Mittwochmittag ist das Tragen einer Maske für den Zugang zu einem Gesundheitszentrum in Spanien obligatorisch. Das Gesundheitsministerium wird die Maßnahme in Kraft setzen, nachdem es die Autonomen Gemeinschaften durch eine mitgeteilte Anordnung benachrichtigt hat, so Quellen aus dem Ministerium unter der Leitung von Mónica García. Eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist nicht erforderlich.

Das Ministerium hat auf eine Erklärung koordinierter Maßnahmen zurückgegriffen, um den Schutz aller Bürger vor Atemwegsviren anzugleichen und den Gemeinden, die ihn bereits umgesetzt haben, rechtlichen Schutz zu bieten. Diese Entscheidung wurde auf der Grundlage von Artikel 65 des Gesetzes über den Zusammenhalt und die Qualität des nationalen Gesundheitssystems getroffen.

Die Verordnung enthält, wie ElMundo erfahren hat, Empfehlungen für die Verwendung von Masken in Menschenmengen und Apotheken und macht deren Verwendung in Krankenhäusern und Gesundheitszentren obligatorisch, nicht in sozialen Gesundheitszentren. Darüber hinaus enthält die Mitteilung auch einige Vorwürfe, die die Autonomien dem Ministerium nach Abschluss des Interterritorialen Rates am Montag vorgelegt haben.

Bild: Copyright: kebox


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