Gerichtsurteil in Valencia: Arzt erhält 30.000 Euro Entschädigung nach schwerer Covid-Infektion

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Gerichtsurteil in Valencia: Arzt erhält 30.000 Euro Entschädigung nach schwerer Covid-Infektion
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Der Oberste Gerichtshof der Valencianischen Gemeinschaft (TSJCV) hat ein wegweisendes Urteil gesprochen und die Verurteilung des regionalen Gesundheitsministeriums bestätigt. Ein Hausarzt, der sich zu Beginn der Pandemie 2020 im Dienst mit Covid-19 infizierte und über einen Monat im Krankenhaus verbringen musste, erhält eine Entschädigung von fast 30.000 Euro. Dieses Urteil unterstreicht die Verantwortung der Verwaltung für den Schutz ihrer Angestellten.

Mangelnde Schutzmaßnahmen in der Pandemie als Ursache anerkannt

Die Arbeitskammer des TSJCV wies die Berufung der Verwaltung entschieden zurück und bestätigte das ursprüngliche Urteil eines valencianischen Gerichts in vollem Umfang. Der Kern des Urteils ist die anerkannte Verantwortung der Generalitat, die es versäumt hatte, die notwendigen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz während der kritischsten Phase der Pandemie zu gewährleisten. Die Richter sahen einen direkten Zusammenhang zwischen den fehlenden Schutzvorkehrungen und der schweren Erkrankung des Mediziners.

Ein Monat auf der Intensivstation: Der dramatische Verlauf der Infektion

Der betroffene Arzt, tätig in einem Gesundheitszentrum in Sagunto, war täglich mit einer Vielzahl von Patienten konfrontiert, darunter auch solche mit akuten Atemwegserkrankungen. Am 16. März 2020 wurde er positiv auf das Coronavirus getestet. Sein Zustand verschlechterte sich so rapide, dass er nur vier Tage später ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Es folgte ein langer und harter Kampf ums Überleben: vier Tage auf der Wiederbelebungsstation und fast einen ganzen Monat auf der Intensivstation, wo Ärzte eine schwere beidseitige Lungenentzündung diagnostizierten.

Vom Krankheitsfall zum anerkannten Arbeitsunfall

Zunächst wurde die Abwesenheit des Arztes als gewöhnliche Krankheit eingestuft. Doch das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INSS) korrigierte diese Einschätzung nach einer Untersuchung und erkannte den Vorfall offiziell als beruflichen Notfall an. Ausschlaggebend war ein Bericht des Arbeitsinspektorats, der gravierende Mängel bei den präventiven Maßnahmen am Arbeitsplatz des Arztes aufdeckte. Infolgedessen verhängte das INSS einen Zuschlag von 30 % auf die wirtschaftlichen Leistungen, die dem Arzt zustanden. Die Richter des TSJCV folgten dieser Logik und stellten fest, dass der nachgewiesene Mangel an Schutzmaßnahmen direkt zu dem “konkreten und wirksamen schädlichen Ergebnis” für den Kläger geführt habe. Das Urteil ist nun rechtskräftig und eine Berufung ist nicht mehr möglich.


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