Gericht in Madrid klagt die Frau des spanischen Ministerpräsidenten Begoňa Gómez wegen mutmaßlicher Veruntreuung an

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Die Guardia Civil sieht in den Handlungen von Begoña Gómez der Frau des Spanischen Präsidenten keine Anzeichen für ein Verbrechen

Ein juristisches Erdbeben erschüttert den Moncloa-Palast: Der Madrider Untersuchungsrichter Juan Carlos Peinado hat ein neues Kapitel im Fall um die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten aufgeschlagen. Begoña Gómez und ihre Beraterin in Moncloa, Cristina Álvarez, sehen sich nun mit dem schweren Vorwurf der Veruntreuung konfrontiert. Beide wurden für den 10. und 11. September als Zeuginnen vorgeladen, um zu den schwerwiegenden Anschuldigungen Stellung zu nehmen.

Die Justiz zieht die Schlinge enger: Worum geht es bei den neuen Vorwürfen?

Im Zentrum der Ermittlungen steht die Anstellung von Cristina Álvarez, die auf Betreiben von Begoña Gómez erfolgt sein soll. Wie die Cadena SER berichtet, hat der Richter eine entsprechende Anordnung erlassen, die Gómez formell als Angeklagte in diesem Punkt führt. Diese Entwicklung ist eine signifikante Ausweitung des bereits laufenden Verfahrens, in dem gegen die Frau von Pedro Sánchez wegen möglicher Einflussnahme, Korruption in der Wirtschaft und Einmischung ermittelt wird.

Die Wiederaufnahme und Fokussierung auf den Veruntreuungsvorwurf basiert auf einem Beschluss des Madrider Gerichts vom 12. Juni. Dieses gab grünes Licht für die Ermittlungen in Bezug auf die mutmaßlichen Bemühungen von Álvarez am Lehrstuhl, den Begoña Gómez an der renommierten Universität Complutense Madrid leitete. Die Untersuchung konzentriert sich auf die entscheidende Frage: Hat die Beraterin ihre öffentlichen Funktionen überschritten, um private Interessen von Gómez zu fördern und dabei unrechtmäßig öffentliche Mittel umzuleiten?

Belastende Beweise: E-Mails und Zeugenaussagen im Fokus

Die Ermittler stützen ihre Anklage auf eine wachsende Zahl von Indizien. Eine Schlüsselrolle spielt die Aussage des Vizerektors der Complutense, Juan Carlos Doadrio. Er gab zu Protokoll, “viele E-Mails” sowohl mit Begoña Gómez als auch mit Cristina Álvarez ausgetauscht zu haben. Doadrio beschrieb Álvarez als die “Vertraute” von Gómez, die sie bei Besuchen an der Universität stets begleitete und in den E-Mail-Verkehr eng eingebunden war.

Besonders brisant ist eine E-Mail an den Direktor für institutionelle Kommunikation von Reale Seguros. In dieser Mail soll um die Fortsetzung des Sponsorings für den von Gómez geleiteten Masterstudiengang geworben worden sein. Für die Justiz stellt dieser Vorgang eine potenzielle “deutliche Überschreitung ihrer Aufgaben” dar, da hier eine Beamtin des Regierungspräsidiums für private universitäre Projekte tätig wurde.

Ein Netz aus persönlichen Beziehungen und politischem Einfluss

Das Gericht sieht ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass Begoña Gómez enge Beziehungen zur Barrabés-Unternehmensgruppe unterhielt. Die persönliche Freundschaft zwischen Gómez und Álvarez wird als zentraler Punkt für deren Ernennung in eine Vertrauensposition angesehen. Die Ermittler heben hervor, dass genau diese Verbindung dazu gedient haben könnte, das öffentliche Amt in den Dienst privater Aktivitäten zu stellen – eine klare Umleitung öffentlicher Mittel zugunsten privater Interessen.

Die Richter betonen in ihrer Argumentation einen entscheidenden Aspekt: den enormen Einfluss, der mit der Position der Regierungspräsidentschaft einhergeht. Sie argumentieren, dass die Handlungen im Rahmen einer “institutionalisierten Machtstruktur” erfolgten, die dazu dient, einen “unbestrittenen Einfluss zu stärken”. Aufgrund dieser erdrückenden Beweislage hat das Madrider Gericht entschieden, die Ermittlungen wegen Veruntreuung mit voller Kraft fortzusetzen. Die kommenden Wochen versprechen, für die spanische Regierung äußerst turbulent zu werden.


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