Viele Menschen in Spanien sind möglicherweise nicht allzu vertraut mit dem Konzept des Empadronamiento, obwohl es sich um einen rechtlich bindenden Akt handelt, der genau beachtet werden muss. Tatsächlich ist es wichtig zu betonen, dass es obligatorisch ist, in der Gemeinde registriert zu sein, in der man wohnt, wie im Staatsanzeiger (BOE) festgelegt.
Die gesetzliche Verpflichtung, sich in der Wohnsitzgemeinde registrieren zu lassen, ist nicht neu. Sie ist in Artikel 63 des Königlichen Dekrets 1690/1986 vom 11. Juli verankert, das die Regelung der Bevölkerung und der territorialen Abgrenzung der lokalen Gebietskörperschaften genehmigt.
Darin wird klar festgelegt, dass “jeder Spanier oder Ausländer, der sich auf spanischem Hoheitsgebiet aufhält, in der Gemeinde gemeldet sein muss, in der er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat”. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen sowohl für die Bürger als auch für die lokalen Verwaltungen.
Die Bedeutung des Registers liegt in seiner Funktion als Verwaltungsregister, in dem die Einwohner einer Gemeinde erfasst werden. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder, der in Spanien lebt, verpflichtet ist, sich im Padrón der Gemeinde anzumelden, in der er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sollten Sie in mehreren Gemeinden wohnen, müssen Sie sich in der Gemeinde anmelden, in der Sie den Großteil des Jahres verbringen.
Diese Information ist wichtig, da sie die Durchführung verschiedener Verfahren ermöglicht, wie zum Beispiel den Zugang zu öffentlichen Bildungsdiensten, der primären Gesundheitsversorgung oder der Sozialhilfe. Zudem ist sie eine wesentliche Voraussetzung, um das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen ausüben zu können.
Die im Register enthaltenen Daten werden zur Berechnung der Einwohnerzahl einer Gemeinde verwendet, was wiederum Auswirkungen auf die Verteilung der politischen Vertretung und Ressourcen hat. Diese Daten sind auch erforderlich, wenn eine öffentliche Beihilfe oder Dienstleistung beantragt werden muss.
Sollten Sie in einer Gemeinde wohnen, aber in einer anderen gemeldet sein, verstoßen Sie gegen die geltenden Vorschriften, was eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro nach sich ziehen kann. Der genaue Betrag hängt jedoch von der jeweiligen Gemeinde ab.
Wie hoch ist die Geldstrafe für eine falsche Registrierung?
Zu den Strafen für Verstöße gegen kommunale Verordnungen gehört die Geldstrafe für “Unwahrheit oder Unterlassung von Daten bei der Volkszählung”. Dieser Verstoß, der in Artikel 59 des Königlichen Dekrets 781/1986 vom 18. April enthalten ist, besagt, dass die Höhe der Geldbußen bestimmte Beträge, abhängig von der Einwohnerzahl, nicht überschreiten darf.
In Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnern kann man mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt werden, wenn man in einer Gemeinde gemeldet ist und in einer anderen wohnt. Obwohl dies eine alte Regelung ist, ist sie auch heute noch in Kraft, weshalb es ratsam ist, sich an dem Ort anmelden zu lassen, an dem man tatsächlich wohnt.
Es handelt sich um ein einfaches Verfahren, das persönlich im Rathaus der Wohngemeinde durchgeführt werden kann. In vielen Fällen muss dies über das elektronische Büro erfolgen, wobei der Personalausweis/die NIE, ein Adressnachweis (Eigentumsurkunde, Mietvertrag) und in einigen Fällen andere zusätzliche Dokumente erforderlich sind.
Um die entsprechenden Meldebescheinigungen zu erhalten, müssen Sie sich an die jeweiligen Rathäuser wenden.
Bild: Archiv
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