Flip-Flops am Steuer in Spanien: Droht jetzt doch ein Bußgeld? Die Guardia Civil sorgt für Verwirrung!

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Flip-Flops am Steuer in Spanien: Droht jetzt doch ein Bußgeld? Die Guardia Civil sorgt für Verwirrung!

Der Sommer in Spanien lockt mit Sonne und hohen Temperaturen, und mit ihm kommt die alljährliche Frage vieler Autofahrer auf: Darf man eigentlich mit Flip-Flops Auto fahren? Eine Frage, die für viele von großer Relevanz ist, besonders auf kurzen Strecken, wo das leichte Schuhwerk oft die erste Wahl ist. Die Guardia Civil hat kürzlich versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, jedoch mit eher mäßigem Erfolg, was zu noch mehr Unsicherheit führt.

Guardia Civil äußert sich zu Flip-Flops: Klarheit oder neue Zweifel?

In einem aktuellen Video in den sozialen Netzwerken sprach die Guardia Civil über das Fahren mit Flip-Flops. Doch anstatt eindeutige Antworten zu liefern, sorgte die Veröffentlichung eher für Verwirrung. Viele Nutzer beschwerten sich in den Kommentaren über die mangelnde Klarheit.

Ein Beamter erklärte im Video, dass „die Verwendung von Flip-Flops in den Vorschriften nicht verboten ist“. Gleichzeitig betonte er jedoch: „Wir von der Verkehrsgruppe der Guardia Civil und der DGT empfehlen, diese Art von Schuhen beim Fahren nicht zu verwenden.“ Die Begründung: Flip-Flops könnten das Fahren „negativ beeinträchtigen und einen Verkehrsunfall verursachen“. Es wird zwar dringend davon abgeraten, diese Art von Schuhen am Steuer zu tragen, aber eine direkte Aussage über eine mögliche Geldstrafe bleibt aus.

Absätze am Steuer: Eine Grauzone mit finanziellen Folgen

Ähnlich verhält es sich mit dem Fahren in Schuhen mit Absätzen. Die DGT (Dirección General de Tráfico) hat keine spezielle Regelung erlassen, die Absätze explizit verbietet. Doch die Interpretation der bestehenden Vorschriften lässt Spielraum für Sanktionen.

Der entscheidende Paragraph: Artikel 18.1 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung

Hier kommt Artikel 18.1 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung ins Spiel. Dieser besagt unmissverständlich: „Der Fahrer eines Fahrzeugs ist verpflichtet, seine eigene Bewegungsfreiheit, das erforderliche Sichtfeld und die ständige Aufmerksamkeit auf das Fahren zu wahren, die seine eigene Sicherheit, die der übrigen Insassen des Fahrzeugs und die der anderen Verkehrsteilnehmer gewährleisten.“

Das bedeutet im Klartext: Wenn Beamte der Guardia Civil bei einer Kontrolle der Meinung sind, dass Absätze die Sicherheit am Steuer beeinträchtigen, können sie ein Bußgeld verhängen.

Drohende Strafen: Zwischen 80 und 200 Euro

Im Falle einer solchen Einschätzung durch die Beamten kann die Strafe für das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk zwischen 80 und 200 Euro liegen. Die Höhe hängt von der Einschätzung des Beamten ab: Es kann als geringfügiger Verstoß oder in schwerwiegenderen Fällen als schwerwiegender Verstoß geahndet werden.

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Um möglichen Strafen und vor allem Gefahren im Straßenverkehr vorzubeugen, ist es in jedem Fall ratsam, sich beim Fahren für bequemes und geeignetes Schuhwerk zu entscheiden. Auch wenn ein explizites Verbot fehlt, so liegt die Verantwortung für die Sicherheit am Steuer immer beim Fahrer.


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