Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Der Vorwurf: Diskriminierung von Ausländern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien in Steuerangelegenheiten. Brüssel kritisiert, dass sogenannte „gebietsfremde Steuerpflichtige“ eine Einkommensteuer auf der Grundlage des Katasterwerts ihrer Immobilie entrichten müssen, eine Regelung, die für inländische Staatsbürger nicht gilt.
Ungleichbehandlung bei der Immobilienbesteuerung in Spanien
Im Kern des Problems steht die spanische Steuergesetzgebung, die von Nicht-Residenten eine Einkommensteuer in Höhe von 2 % des Katasterwerts ihres Hauptwohnsitzes als „theoretisches Einkommen“ verlangt. Gebietsansässige Steuerpflichtige sind von dieser Abgabe befreit. Diese Ungleichbehandlung, so die Europäische Kommission, verstößt klar gegen fundamentale EU-Prinzipien: die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und den freien Kapitalverkehr.
Spaniens Steuersystem im Fokus der EU
Die Einleitung des Verfahrens begann mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Spanien. Dies ist der erste formelle Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren, das letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) enden könnte, falls Spanien die beanstandeten Mängel nicht zeitnah beseitigt. Die spanische Regierung hat nun eine Frist von zwei Monaten, um auf die Forderungen der EU-Exekutive zu reagieren. Sollte keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, könnte die Europäische Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln, die zweite und letzte Phase, bevor der Fall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verhandelt wird. Dieser Fall unterstreicht die fortlaufende Prüfung nationaler Steuergesetze durch die EU, um die Einhaltung der europäischen Grundfreiheiten zu gewährleisten.
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