Die Entscheidung sorgt für Diskussionen und wirft Fragen zur Gefängnispolitik in Spanien auf: Nur gut ein Jahr nach einer Verurteilung zu 30 Jahren Haft darf ein verurteilter ETA-Terrorist seine Strafe künftig im sogenannten „dritten Grad“ verbüßen. Für viele Opferverbände ist das ein Schlag ins Gesicht – für die baskische Regierung hingegen ein regulärer Schritt im…











