Estacionamiento indebido: Unsachgemäßes Parken kann ihnen in Spanien 200 Euro kosten

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Estacionamiento indebido: Unsachgemäßes Parken kann ihnen in Spanien 200 Euro kosten
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Wir alle haben es schon einmal erlebt: Ein Autofahrer prahlt mit seinem Stolz und seiner Freude, während er achtlos zwei Parkplätze in Anspruch nimmt, als gehörte ihm die Straße. Doch ist das nur lästig oder schlichtweg illegal? Es stellt sich heraus, dass das Parken wie ein Plonker in Spanien mit einer Geldbuße von bis zu 200 € geahndet werden kann.

Die Dirección General de Tráfico (DGT), Spaniens Verkehrsbehörde, hat eine Warnung herausgegeben, die zum Nachdenken anregt, bevor Sie Ihr Fahrzeug schief parken. Ihre Botschaft lautet: Faules Parken kann teuer werden.

Sünde Nummer 1: Zwei Parkplätze belegen
Auch wenn es nicht immer auf Straßenschildern vermerkt ist, stellt das Besetzen von zwei Parkplätzen – sei es absichtlich oder durch unsachgemäßes Parken – einen klassischen Fall von “estacionamiento indebido” (unsachgemäßes Parken) dar. Laut DGT stört dies die öffentliche Ordnung und kann leicht unter die allgemeinen Sanktionen für die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Straßenraums fallen. Die Strafe? Eine Geldbuße von 200 Euro – das sind viele Tapas, die damit verloren gehen.

Doch die DGT geht nicht nur hart gegen Platzverschwender vor. Es gibt eine Vielzahl kostspieliger Parksünden, die selbst den erfahrensten Fahrer in Schwierigkeiten bringen können.

Sünde Nummer 2: Doppeltes Parken
Sie denken vielleicht: “Es ist nur für eine Minute”, aber doppeltes Parken blockiert den Verkehr, verärgert andere Fahrer und kann Ihnen ebenfalls eine Geldstrafe von 200 Euro einbringen. Keine Ausreden!

Sünde Nummer 3: Falschparken in Behindertenparkplätzen
Selbst wenn es nur darum geht, “schnell Milch zu holen”, ist das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechende Genehmigung ein schwerwiegendes Vergehen, das Ihnen eine weitere Geldstrafe von 200 € einbringen kann. Diese Parkplätze sind für diejenigen gedacht, die sie wirklich benötigen.

Sünde Nummer 4: Blockieren von Zebrastreifen oder Gehwegen
Wenn Sie auf einem Fußgängerüberweg, einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone parken, riskieren Sie nicht nur eine Geldstrafe, sondern gefährden auch Menschenleben. Die Bußgelder? Genau: 200 €. Und wie sieht es mit dem Parken direkt vor einem Zebrastreifen aus, wodurch Fußgänger und Autofahrer sich nicht sehen können? Was ist mit dem Pflanzen von Bäumen und Pflanzen neben Zebrastreifen?

Sünde Nummer 5: Parken in Ladezonen
Das Parken in einer Be- und Entladerampe außerhalb der erlaubten Zeiten zieht viele Touristen an. Oft ist unklar, wann das Parken dort erlaubt ist und wann nicht. Viele spanische und ausländische Fahrer meiden diese Zonen ganz aus Vorsicht. Eine weitere Geldstrafe von 200 € könnte auf Sie zukommen, wenn Sie nicht vorsichtig sind.

Sünde Nummer 6: Parken in Kreisverkehren
Das ist ein häufiges Problem. Ob vor Schulen, Krankenhäusern oder einfach nur um jemanden abzuholen – theoretisch ist das Parken an einem Kreisverkehr in Spanien untersagt. In der Praxis wird dies jedoch nicht immer durchgesetzt, es sei denn, A) Sie parken in einem stark frequentierten Kreisverkehr oder B) Sie blockieren den Verkehr. Wenn Sie sich entscheiden, in einem Industriegebiet mit wenig Verkehr an einem Kreisverkehr zu parken und dabei Lastwagen behindern, besteht die Gefahr, dass Ihr Auto abgeschleppt wird und Sie mit einer Geldstrafe rechnen müssen. Im Zweifel gilt: Lassen Sie es lieber bleiben.

Sünde Nummer 7: Ignorieren lokaler Regeln
Es geht nicht nur darum, was man vermeiden sollte. Die DGT erinnert Autofahrer daran, vor dem Parken immer die örtlichen Beschilderungen zu prüfen. In den verschiedenen Gemeinden Spaniens gelten oft eigene Regeln, sodass das, was in Marbella erlaubt ist, Ihnen in Madrid Probleme bereiten könnte. Die sicherste Vorgehensweise? Bei Zweifeln nutzen Sie regulierte Zonen oder offizielle öffentliche Parkplätze.


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