Essen am Steuer in Spanien: Droht für einen Muffin wirklich ein Bußgeld von 80 Euro?

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Essen am Steuer in Spanien
Bild: KI

Ein Fall von den Balearen erhitzt die Gemüter und sorgt online für hitzige Debatten: Ein Autofahrer wurde mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt, weil ein Beamter ihn dabei beobachtete, wie er während der Fahrt genüsslich einen Muffin aß. Der Strafzettel verbreitete sich wie ein Lauffeuer und warf eine alte Frage neu auf: Bestraft die spanische Polizei das Frühstücken oder die daraus resultierende Ablenkung? Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären, was die Generaldirektion für Verkehr (DGT) tatsächlich vorschreibt.

Der virale Fall: Ein teures Frühstück am Steuer

Der Vorfall ist schnell erzählt: Ein Beamter stellte einen Strafzettel aus, weil der Fahrer ein Gebäckstück in der linken Hand hielt und laut Bericht “sein Frühstück fortsetzte”. Das entscheidende Urteil des Beamten war, dass dadurch die Aufmerksamkeit und die Kontrolle über das Fahrzeug reduziert waren. Die Konsequenz: eine Strafe von 80 Euro. Doch ist dies rechtens, wenn “Essen” nicht explizit im Gesetzbuch verboten ist?

Was das spanische Gesetz wirklich sagt

Die spanische Straßenverkehrsordnung listet Tatbestände wie “Essen” oder “Trinken” nicht explizit als verbotene Handlungen auf. Der Dreh- und Angelpunkt ist Artikel 18 des Reglamento General de Circulación. Dieser Artikel verpflichtet jeden Fahrer, zu jeder Zeit die “Bewegungsfreiheit, ein freies Sichtfeld und ständige Aufmerksamkeit” auf das Fahren zu gewährleisten.

Einfach ausgedrückt: Jede Handlung, die Ihre Kontrolle über das Fahrzeug oder Ihre Konzentration beeinträchtigt, kann mit einem Bußgeld geahndet werden – selbst wenn diese Handlung nicht namentlich im Gesetz genannt wird. Genau hier liegt der Ermessensspielraum des Beamten.

Einige Dinge sind hingegen unmissverständlich als Tabu definiert:

  • Die Nutzung von Bildschirmen mit Internet, TV oder DVDs, die für den Fahrer sichtbar sind.
  • Das Tragen von Kopf- oder Ohrhörern, die mit Audiogeräten verbunden sind.

Die Grauzone: Flip-Flops, Handtaschen und das Navi

Viele alltägliche Gewohnheiten fallen in eine rechtliche Grauzone. Ob das Tragen von Flip-Flops, das Suchen nach etwas in der Handtasche oder das Einstellen des Navigationsgeräts während der Fahrt – keine dieser Aktionen ist explizit verboten. Sie können jedoch allesamt gegen Artikel 18 verstoßen, wenn sie die Bewegungsfreiheit einschränken oder den Fokus vom Verkehrsgeschehen ablenken. Letztendlich hängt es davon ab, wie Sie essen, nicht was Sie essen. Ein schneller Schluck Wasser an einer roten Ampel wird kaum zu einem Bußgeld führen. Das Auspacken einer Mahlzeit, während man sich durch den dichten Stadtverkehr schlängelt, hingegen schon.

Die Konsequenzen: So teuer kann Ablenkung werden

Glaubt ein Beamter, dass Ihr Snack dazu geführt hat, eine Hand vom Lenkrad zu nehmen, den Blick von der Straße abzuwenden oder gedanklich abzuschweifen, liegt ein Bußgeld im Bereich des Möglichen. Die Standardstrafe für einen solchen Verstoß beträgt 80 Euro. Wer schnell zahlt, profitiert vom sogenannten “pronto pago”: Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen reduziert sich die Summe um 50 Prozent auf nur noch 40 Euro. Punkte im Fahreignungsregister gibt es für diesen speziellen Verstoß in der Regel nicht, da der Fokus auf mangelnder Aufmerksamkeit und nicht auf Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkohol am Steuer liegt.

So vermeiden Sie ein teures Bußgeld (und halten Ihre Hände sauber)

Die einfachste Lösung ist die naheliegendste: Verzichten Sie darauf, während der Fahrt zu essen. Wenn der Hunger kommt, fahren Sie kurz rechts ran. Hier sind einige praxiserprobte Tipps, um sicher und ohne Strafzettel ans Ziel zu kommen:

  1. Hände ans Steuer: Alles, was ausgepackt, umgerührt oder balanciert werden muss, gehört auf einen Rastplatz und nicht auf die Autobahn.
  2. Festes Schuhwerk: Auch wenn es im Sommer verlockend ist, können Flip-Flops oder Sandalen abrutschen und die Pedalkontrolle behindern. Ein Paar festsitzende Schuhe im Fußraum ist immer eine gute Idee.
  3. Vorbereitung ist alles: Stellen Sie Ihr Navigationsgerät ein, wählen Sie Ihre Playlist und platzieren Sie Ihr Getränk im Halter, bevor Sie den Motor starten.
  4. Prüfen Sie den Strafzettel: Sollten Sie doch einmal ein Bußgeld erhalten, lesen Sie die Begründung genau durch. Sie sollte sich auf mangelnde Aufmerksamkeit oder eingeschränkte Bewegungsfreiheit beziehen.

Die DGT hat es nicht auf Ihr Gebäck abgesehen, sondern auf die gefährliche Ablenkung, die davon ausgehen kann. Halten Sie die Augen auf der Straße, die Hände am Lenkrad und den Kopf bei der Sache – dann wird Ihr Muffin auch nicht zum teuersten Snack Ihres Lebens.


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