Am kommenden Donnerstag, dem 2. Januar, wird das Einheitsregister für Kurzzeitvermietungen eingeführt. Obwohl die Bestimmungen erst ab dem 1. Juli 2025 wirksam werden, bietet dies Unternehmen und Verwaltungen eine Übergangsfrist zur Anpassung an die neuen Regelungen.
Königlicher Erlass und digitales zentrales Fenster
Am 23. Dezember verabschiedete der Ministerrat einen Königlichen Erlass, der ein digitales zentrales Fenster für Mietverträge schafft. Dieses System zielt darauf ab, ein einheitliches Register für Kurzzeitvermietungen zu etablieren und den Datenaustausch über die Vermietung von Kurzzeitunterkünften zu erleichtern. Nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE) wird Spanien das erste EU-Land sein, das die europäische Verordnung zur Einrichtung eines Informationssystems für Kurzzeitvermietungen umsetzt.
Verpflichtungen und Kritikpunkte
Der Erlass bringt spezifische Verpflichtungen mit sich, darunter die Notwendigkeit einer Registrierungsnummer für Vermieter. Airbnb erkennt die Bemühungen des Ministeriums an, kritisiert jedoch das Fehlen einer zentralen Anlaufstelle für die Registrierung und die daraus resultierende Komplexität durch die “Anhäufung verschiedener Register” auf unterschiedlichen Ebenen.
Anwendungsbereich der Regelung
Die Regelung betrifft touristische Vermietungen, Saisonvermietungen und andere kurzfristige Unterkünfte, die online angeboten werden. Auch Unterkünfte auf Schiffen oder Booten fallen unter die neuen Bestimmungen, sofern sie nicht mit Navigationsdiensten verbunden sind.
Registrierungsnummer und Anforderungen
Vermieter müssen eine Registrierungsnummer beantragen und ihre Informationen regelmäßig aktualisieren. Online-Plattformen müssen sicherstellen, dass Vermieter ihre Unterkünfte korrekt identifizieren und sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen.
Verfahren zur Beantragung der Registrierungsnummer
Die Beantragung erfolgt über den elektronischen Sitz der Standesbeamten oder das zuständige Grundbuchamt. Der Antrag muss detaillierte Informationen zur Immobilie enthalten, einschließlich der spezifischen Adresse, des Registrierungscodes und der Katasternummer.
Korrekturfrist und regelmäßige Berichterstattung
Sollten Unterlagen Mängel aufweisen, besteht eine siebentägige Frist zur Behebung. Andernfalls wird die Registrierungsnummer ausgesetzt. Jährlich ist ein Informationsformular für jede Kategorie und Art des Mietvertrags vorzulegen.
Mit diesen neuen Regelungen zielt das Einheitsregister darauf ab, Transparenz und Effizienz im Bereich der Kurzzeitvermietungen in Spanien zu fördern. Bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich rechtzeitig auf die kommenden Änderungen vor.
Foto: Archiv
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