Nach mehreren Jahren der Nachbarschaftskonflikte hat ein Richter in Sanlúcar la Mayor einen Bewohner von Villanueva del Ariscal wegen der Belästigung durch das Bellen seines Hundes verurteilt, das seit über vier Jahren die Nachbarn beeinträchtigt. Der Richter ordnete an, dass der Bewohner 3.500 Euro für die verursachten immateriellen Schäden zahlen und die Lärmbelästigung umgehend einstellen muss. Laut den im Urteil festgestellten Tatsachen erreichte das Bellen des Hundes im Freien 90 Dezibel, was die im Haus erlaubten 6 Dezibel deutlich überschritt.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz und der Anweisung Nr. 1 von Sanlúcar la Mayor betont, dass “niemand verpflichtet ist, bestimmte Lärmpegel in der Privatsphäre seiner Wohnung zu ertragen” und stellt klar, dass “das Eigentum nicht über das hinausgehen darf, was die Achtung vor dem Nachbarn bestimmt”. Diese Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für das Recht auf Ruhe in der Wohnung und die Verantwortung der Tierhalter, ein friedliches Zusammenleben in Wohngebieten zu gewährleisten. Im Wesentlichen endet das Recht von Besitzern und Tieren dort, wo die Rechte anderer beginnen.
Das Gericht erster Instanz und die Anweisung Nr. 1 von Sanlúcar la Mayor haben diesen rücksichtslosen Nachbarn wegen der Belästigung durch das ununterbrochene Bellen seines Hundes zwischen 2018 und 2022 verurteilt. Zudem wurde er wegen mehrfacher Morddrohungen gegen einen der Beschwerdeführer strafrechtlich belangt. Laut den Bewohnern von Villanueva del Ariscal begannen die Ereignisse im Jahr 2018, als der Hundebesitzer trotz anfänglicher Vermittlungsversuche nicht bereit war, das Problem zu lösen. Stattdessen ließ er den Hund weiterhin frei herumlaufen, wodurch die Belästigung durch das Bellen des Deutschen Schäferhundes zunahm.
Die Beschwerdeführer beantragten formell ein Mediationsverfahren, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, doch der Nachbar brach die Mediation ab, ohne eine Einigung erzielen zu wollen. Der Konflikt eskalierte schnell mit zahlreichen Einzel- und Sammelbeschwerden vor dem Stadtrat, der das Problem ebenfalls nicht löste. Die akustischen Störungen setzten sich fort und beeinträchtigten die Lebensqualität der Nachbarn erheblich, die mit psychischen Problemen wie Schlaflosigkeit und Angstzuständen zu kämpfen hatten.
Der Konflikt erreichte seinen Höhepunkt, als der verärgerte Nachbar drohte, eine der Beschwerdeführerinnen in ihrem eigenen Haus bei lebendigem Leib zu verbrennen. Für diese Drohung wurde er strafrechtlich verurteilt und in einem rechtskräftigen Urteil des Provinzgerichts Sevilla zur Entschädigung des Opfers mit 5.600 Euro verpflichtet.
Eine Vielzahl vorgelegter Beweise bestätigte, dass das Bellen häufig (morgens, nachmittags oder nachts) auftrat und die zulässigen akustischen Werte überschritt, sodass die Betroffenen keine Ruhe in ihren Wohnungen finden konnten. Ein Beweisstück war das Gutachten eines Wirtschaftsingenieurs, das zeigte, dass das Bellen des Hundes im Freien 90 Dezibel erreichte und die im Haus erlaubten 6 Dezibel in Bereichen wie dem Schlafzimmer oder Wohnzimmer der Betroffenen überschritt.
In seinem Urteil hob der Richter unter besonderer Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Lärmbelästigung und zu den Grundrechten hervor, dass der Oberste Gerichtshof betont, dass “niemand verpflichtet ist, bestimmte Lärmpegel in der Privatsphäre seiner Wohnung zu ertragen” und dass “das Eigentum nicht über das hinausgehen darf, was die Achtung vor dem Nachbarn bestimmt”.
Wie im Urteil zum Ausdruck kommt, unterstreicht dieser Fall die Bedeutung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und rechtlicher Grenzen angesichts von Schallimmissionen. Die Nachbarn “feiern” das Urteil und insbesondere die Anerkennung ihres Rechts auf ein friedliches Leben durch die Justiz.
Image by Emmanuel Lefebvre from Pixabay
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