Drohungen mit einem Messer oder einer Machete sind im Baskenland kein Grund mehr für eine Verhaftung

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Laut einem Bericht der Zeitung El Correo hat die Leitung der Ertzaintza am vergangenen Freitag intern eine Direktive herausgegeben. Diese besagt, dass das bloße Tragen oder Zurschaustellen von Waffen und potenziell gefährlichen Gegenständen als geringfügiges Verbrechen der Bedrohung gilt, welches nicht als schweres Verbrechen eingestuft wird. Jedoch sollen die Umstände der Tat, der Kontext und die Glaubwürdigkeit der durch die Drohung verursachten Gefahr berücksichtigt werden.

In solchen Fällen dürfen die Beamten den Verursacher der Drohungen lediglich identifizieren und einen Bericht über den Vorfall erstellen, vorausgesetzt, es liegt eine Beschwerde des Opfers vor und die Waffe wird konfisziert. Des Weiteren liegt es in der Verantwortung der Beamten zu beurteilen, ob die gegebenen Umstände das Vorliegen weiterer möglicher Straftaten rechtfertigen, um in solch einem Fall den Besitzer des Messers oder der Machete festzunehmen.

Es wird berichtet, dass die Leitung der Ertzaintza auf juristischen Entscheidungen basiert. Gerichtliche Instanzen haben wiederholt klargestellt, dass der Unterschied zwischen ernsthaften und geringfügigen Drohungen vor allem in qualitativen und quantitativen Aspekten zu sehen ist, so das Dokument.

Letzten Mittwoch kam es zu einer heftigen Debatte über eine Direktive, die ursprünglich nur für die Provinz Álava galt. Die Ertzaintza in Biskaya und Guipúzcoa betonten, dass der Erlass nur eine Provinz betrifft. Doch innerhalb von zwei Tagen wurde das Mandat auf die anderen beiden Provinzen ausgeweitet, wodurch es nun das gesamte Baskenland umfasst.

Bild: Image by Enrique Meseguer from Pixabay


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