Diskriminierung bei Mieteinnahmen: Tausende Ausländer fordern Geld vom spanischen Finanzamt

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Justiz Spanien

Ein bahnbrechendes Urteil des Nationalen Gerichts in Spanien hat eine Welle der Hoffnung für Tausende von ausländischen Immobilienbesitzern aus Drittstaaten ausgelöst. Sie fordern vom spanischen Finanzministerium die Rückgabe von Steuern, die sie aufgrund einer diskriminierenden Praxis bei der Vermietung ihrer Immobilien zu Unrecht gezahlt haben. Dieses Urteil könnte das Ende einer langjährigen Ungleichbehandlung bedeuten und den Weg für massive Rückforderungen ebnen.

Meilenstein-Urteil: Ende der Diskriminierung von Nicht-EU-Bürgern

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein Urteil vom 28. Juli, in dem das Nationale Gericht die Praxis des Finanzministeriums scharf kritisiert. Bisher wurde Nicht-EU-Bürgern verwehrt, notwendige Ausgaben – wie Instandhaltungskosten oder Gemeinschaftsgebühren – von ihren Mieteinnahmen abzuziehen. EU-Bürgern hingegen wurde dieser Abzug gestattet.

Die Richter stellten klar, dass diese Ungleichbehandlung gegen elementares EU-Recht verstößt, insbesondere gegen Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den freien Kapitalverkehr garantiert. Obwohl eine Berufung durch die Staatsanwaltschaft vor dem Obersten Gerichtshof erwartet wird, sind Experten zuversichtlich. Das Urteil folgt der Argumentation früherer Entscheidungen des Obersten Gerichts, die sich ebenfalls gegen die steuerliche Benachteiligung von Nicht-EU-Bürgern aussprachen, weshalb eine Bestätigung als wahrscheinlich gilt.

Der Kampf gegen das Finanzamt und die drohende Verjährung

Führend im Kampf gegen diese Ungerechtigkeit ist Alejandro del Campo, Partner bei DMS Consulting. Er hat bereits im März eine kostenlose Vorlage zur Verfügung gestellt, mit der Betroffene die Berichtigung ihrer Steuererklärungen und die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge beantragen können – mit überwältigendem Erfolg.

“Das Finanzministerium hat den Schlag bereits erwartet”, erklärt del Campo. “Auf Hunderte von Anträgen, die mit unserem Modell gestellt wurden, reagierte die Behörde überraschend schnell mit Ablehnungen und begann, die eingereichten Ausgaben akribisch zu prüfen und in Frage zu stellen. Doch wir kämpfen weiter, und das Urteil des Nationalen Gerichts hat uns nun den Weg geebnet.” Das Finanzministerium bestreitet also nicht mehr nur pauschal den Abzug von Ausgaben, sondern hinterfragt nun jeden einzelnen Posten.

Warum schnelles Handeln jetzt entscheidend ist

Esaú Alarcón, Partner bei Gibernau, betont die Dringlichkeit für betroffene Immobilieneigentümer. Er beschreibt den Fall als “lehrbuchmäßig” für die Forderung nach Rückerstattung unrechtmäßiger Einnahmen. Wer jetzt handelt, kann die Verjährung für ältere Ansprüche verhindern.

Konkret bedeutet dies: Wenn jetzt Anträge gestellt werden, bevor der Oberste Gerichtshof in einigen Jahren endgültig entscheidet, können nicht nur die noch nicht verjährten Jahre 2023 bis 2026 berücksichtigt werden. Vielmehr wird auch die Verjährungsfrist für die Jahre 2021 und 2022 unterbrochen. Ohne Antrag würden diese Ansprüche bald verfallen. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, um sich die maximal mögliche Rückerstattung zu sichern.


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