Seit Montag ist das “Reiseregister” wirksam, eine Regelung, die das Ausfüllen eines Formulars vorschreibt, welches die wesentlichen persönlichen Daten von Personen sammelt, die in als solche ausgewiesenen Hotels oder Beherbergungsbetrieben übernachten oder während ihrer Reise ein Fahrzeug mieten.
Neben den Informationen der Reisenden sind die Unternehmen, die Unterkünfte oder Fahrzeuge vermieten, verpflichtet, den Behörden ihre Daten (Name, Steuernummer, Adresse) sowie Details zur Einrichtung und zur Transaktion zu übermitteln. Dazu gehören das Datum und die Uhrzeit der An- und Abreise des Reisenden sowie Einzelheiten zur Zahlung.
Die Daten, die bei der Registrierung von Reisenden in spanischen Hotels angegeben werden müssen
Dies sind alle Daten, die bei Reisen in Spanien und bei einem Aufenthalt in einem Hotel oder einer Touristenwohnung angegeben werden müssen, wie im Text der im BOE veröffentlichten Verordnung vorgesehen:
Angaben zur Leasinggesellschaft
- Name oder Firmenname des Inhabers.
- CIF oder NIF.
- Gemeinde.
- Provinz.
- Festnetz und/oder Mobiltelefon.
- E-Mail-Adresse.
- Website des Unternehmens.
- URL zur Identifizierung der Anzeige
Details zum Objekt
- Art der Einrichtung.
- Konfession.
- Vollständige Adresse.
- PLZ. Ort und Provinz.
Daten von Reisenden
- Name
- Erster Nachname.
- Zweiter Familienname.
- Sex.
- Nummer des Ausweisdokuments.
- Support-Nummer des Dokuments.
- Art des Dokuments (Personalausweis, Reisepass, TIE).
- Nationalität.
- Geburtsdatum.
- Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (vollständige Adresse, Stadt, Land).
- Festnetz.
- Mobiltelefon.
- E-Mail.
- Anzahl der Reisenden.
- Verwandtschaftsverhältnis zwischen Reisenden (für den Fall, dass es sich um einen Minderjährigen handelt).
Transaktionsdaten
- Vertragsdaten: Referenznummer, Datum und Unterschriften.
- Einzelheiten zur Ausführung des Vertrags: Datum und Uhrzeit des Ein- und Ausstiegs.
- Angaben zur Unterkunft: vollständige Adresse, Anzahl der Zimmer, Verfügbarkeit des Internets (oder nicht).
- Zahlungsdetails: Art der Zahlung (Bargeld, Karte, Zahlungsplattform usw.), Identifizierung der Zahlungsmethode (Art der Karte und Nummer, IBAN des Bankkontos usw.), Inhaber der Zahlungsmethode, Ablaufdatum der Karte, Datum der Zahlung.
Wer muss die Daten übermitteln?
Laut den Vorschriften der Verordnung müssen die Eigentümer von Einrichtungen, sei es Beherbergungsbetriebe oder Fahrzeugvermietungen, die Daten der Nutzer erfassen und deren Registrierung sowie Kommunikation über die vom Innenministerium eigens dafür eingerichtete Plattform SES Hospedaje vornehmen.
Bußgelder bis zu 30.000 Euro
Die Sanktionen für die Nichtbefolgung dieses Erlasses reichen von 100 bis 600 Euro für geringfügige Verstöße und können in schwerwiegenden Fällen bis zu 30.000 Euro betragen, berichtet Europa Press.
Bild: KI
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